SCHUTZSTRATEGIE
Noch bevor ein Unternehmen seine Ideen enthüllt und erste Schritte zur Anmeldung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) einleitet, muss es eine Schutzstrategie entwickeln. Es muss bestimmen, ob ein Schutz erforderlich ist, in welchem Bereich, an welchem Ort und mit welchen Mitteln. Die Schutzstrategie ist eng mit der Entwicklungsstrategie des Unternehmens verknüpft.
Eine Idee kann nicht als solche geschützt werden, dazu muss sie materialisiert werden. In der Schweiz kann man eine Marke, ein Design oder ein Patent schützen lassen. Als Inhaber des geistigen Eigentums kann das Unternehmen selbst entscheiden, wem es das Recht zubilligt, seine Innovation zu nutzen, und zu welchen Bedingungen. Rechte an geistigem Eigentum haben somit einen echten wirtschaftlichen Gegenwert.
Eine Marke ist ein Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheidet. Diese kann aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, bildlichen Darstellungen, dreidimensionalen Formen, allein oder in Verbindung zu einander bestehen. Der Markenschutz gilt für zehn Jahre nach Einreichung der Anmeldung und ist unbegrenzt verlängerbar.
Eine gewerblich nutzbare Erfindung lässt sich durch ein Patent schützen. Um als Erfindung zu gelten, darf sie für einen Fachmann nicht naheliegend sein. Die Erfindung muss neu sein, d. h. vor der Patentanmeldung nicht öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Der Patentschutz ist maximal 20 Jahre nach dem Anmeldedatum wirksam.
Das Gesetz schützt Gestaltungen von Erzeugnissen oder Teilen von Erzeugnissen, die namentlich durch die Anordnung von Linien, Flächen, Konturen oder Farben oder durch das verwendete Material charakterisiert sind, als Design. Eine Gestaltung muss jedoch neu und originell sein, d. h. sie muss sich im Gesamteindruck wesentlich von bestehenden Designs unterscheiden. Der Designschutz gilt höchstens 25 Jahre nach der Anmeldung.
PRIORITÄTSRECHERCHEN
Beim Eintrag prüft das IGE nicht, ob die Marke, das Patent oder das Design bereits bestehen. Es wird somit ringend empfohlen diesbezügliche Recherchen durchzuführen, um Streitfälle auszuschliessen. Obschon das Unternehmen dies selbst tun könnte, erfordert die Komplexität der Materie oft den Einsatz eines Fachmanns für geistiges Eigentum.
Es ist wichtig, dass ein Unternehmen nicht gegen das geistige Eigentum anderer Unternehmen verstösst. Es würde sich nicht nur rechtlichen Schritten aussetzen, sondern könnte zusätzlich die Nutzungsrechte an seiner Marke, seinem Patent oder seinem Design verlieren. Das kann äusserst kostspielig werden, insbesondere in Bezug auf Marketing und Kommunikation.
NACH DEM EINTRAG
Ist der Schutz erst einmal gewährt, müssen die eigenen Rechte gegenüber Dritten verteidigt werden. Dazu muss der Markt, v. a. Wettbewerber und ihre Produkte, auf etwaige Verstösse hin beobachtet werden. Diese finden oft unbeabsichtigt statt. Daher kann nach der Zustellung einer schriftlichen Mahnung durch das Unternehmen oftmals eine gütliche Einigung erzielt werden.