Konfliktmanagement


Konflikte am Arbeitsplatz sind teuer. Die betroffenen Personen sind demotiviert und ihre Produktivität lässt nach. Nicht selten entstehen daraus Arbeitsunfähigkeiten oder es kommt zu Personalabgängen. Das Unternehmen muss nicht nur die Abwesenheit oder die mangelnde Produktivität des Mitarbeitenden überbrücken, sondern es muss auch die Kosten tragen. Durch Lohnzahlungspflicht, Erhöhung der Versicherungsprämien, Anstellung und Ausbildung eines Ersatzes, Produktionsverzögerungen und Imageschaden wird die Leistung des Unternehmens erheblich beeinträchtigt.

Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, präventiv gegen Konflikte tätig zu sein und nötigenfalls Massnahmen zu ergreifen, um sie zu schlichten. Es geht dabei nicht um zusätzliche Kosten, sondern um Einsparungen. Eine europäische Studie zeigt, dass das Kosten/Nutzen-Verhältnis zwischen 1.01 und 4.81 liegt. Oder anders gesagt: Wenn das Unternehmen einen Franken in die Prävention investiert, gewinnt es dadurch bis zu 4.81 Franken. Die Firma mindert die Kosten, steigert die Produktivität und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit. Sie wird auf dem Arbeitsmarkt attraktiver und vermittelt ein positives Bild des Unternehmens. Schliesslich vermindert sie auch das Risiko, mit Vorwürfen der missbräuchlichen Kündigung oder Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen konfrontiert zu werden.

Der FAV unterstützt die Unternehmen bei diesem Vorgehen und bietet einen Mediationsdienst sowie Zugang zu einer Vertrauensperson an.

Mediation

Die Mediation ist eine Methode zur einvernehmlichen Konfliktlösung

Der Mediator und die Mediatorin sind unparteiische Dritte, die Raum für Dialog bieten und so den Parteien ermöglichen, eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Sie garantieren Vertraulichkeit. Im Gegensatz zu schlichtenden oder schiedsrichternden Personen machen sie keine Vorschläge und treffen keine Entscheidungen. Ein Mediator oder eine Mediatorin kann im Rahmen eines bereits laufenden Gerichtsverfahrens tätig werden (Mediation im Gerichtsverfahren) oder unabhängig davon, wobei letztere Variante bei Arbeitskonflikten viel häufiger ist.

Eine Mediation ist angezeigt, wenn der Dialog schwierig oder sogar abgebrochen ist, die Parteien aber die Verbindung aufrechterhalten wollen oder müssen (z.B. Beziehung zwischen Teammitgliedern oder zwischen einem Arbeitnehmenden und der vorgesetzten Person). Bei Konflikten am Arbeitsplatz ersetzt die Einschaltung einer Drittperson nicht die internen Massnahmen, sondern bietet zusätzliche Vorteile, wie z.B. einen neuen und neutralen Blickwinkel.

Die während einer Mediation gefundenen Lösungen sind nachhaltig, da sie nicht von einer Drittperson vorgeschrieben werden. Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren spart eine Mediation viel Zeit und Geld. 94% der vom FAV befragten Firmen, welche in der Vergangenheit bereits mit einem externen Mediator oder einer externen Mediatorin gearbeitet haben, würden es wieder tun.

Der FAV stellt ausgebildete und in Arbeitsplatzkonflikten erfahrene Mediatoren und Mediatorinnen zur Verfügung, die in französisch-, deutsch- und zweisprachigen Umgebungen tätig werden können. Der Stundentarif beträgt CHF 250.-.

Vertrauensperson

Gemäss Bundesgericht muss den Arbeitnehmenden eine hierarchieunabhängige Vertrauensperson zur Verfügung stehen, an welche sie sich bei einem Konflikt oder Leiden am Arbeitsplatz wenden können, um Rat und Unterstützung zu erhalten. Von dieser Pflicht sind alle Unternehmen unabhängig von ihrer Grösse betroffen. Der FAV bietet den Firmen die Möglichkeit, sich einem gemeinsamen System anzuschliessen.

Dazu füllt das Unternehmen das Beitrittsformular aus und zahlt eine Jahresgebühr (CHF 100.- für Einzel- und Kollektivmitglieder des FAV sowie Mitglieder der Kollektivmitglieder / CHF 200.- für die anderen). Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin, der sich an eine Vertrauensperson wenden möchte, kann den FAV anschliessend via Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Das Gespräch mit der Vertrauensperson ist vertraulich und auf 2 Stunden begrenzt. Die Bearbeitungsgebühren (CHF 50.-/100.-) sowie das Honorar der Vertrauensperson (CHF 250.-/Std.) werden vom Unternehmen übernommen.

Die Vertrauensperson arbeitet in Deutsch oder Französisch. Sie beendet das Verfahren, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den Dienst in missbräuchlicher Weise nutzt.

Die Erfahrung zeigt, dass nur 1-2% des Personals sich an eine Vertrauensperson wenden. In 80% der Fälle reicht ein Gespräch, damit sich die Situation von alleine regelt. Verlangt die Situation eine längerdauernde Betreuung oder ist eine Mediation angezeigt, muss das Unternehmen explizit sein Einverständnis geben.

Dokumente:

Detaillierte Informationen auf unserem Flyer

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