Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
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Die Besteuerung von Ehepaaren wird erneut dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Am 8. März 2026 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Bundesgesetz über die individuelle Besteuerung angenommen. Diese Reform, die 2032 in Kraft treten soll, sieht vor, dass jeder Steuerpflichtige unabhängig von seinem Familienstand separat besteuert wird.

Die Volksinitiative der Partei «Die Mitte » mit dem Titel «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!», über die am 29. November abgestimmt wird, zielt darauf ab, den Grundsatz der gemeinsamen Besteuerung von Ehepartnern beizubehalten und gleichzeitig die steuerlichen Nachteile zu beseitigen, von denen bestimmte Ehepaare derzeit bei der direkten Bundessteuer betroffen sind.

Konkret sieht der Text vor, den Grundsatz, wonach die Einkünfte der Ehegatten bei der Berechnung der direkten Bundessteuer zusammengerechnet werden, in der Verfassung zu verankern. Der Gesetzgeber müsste jedoch sicherstellen, dass verheiratete Paare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Sollte innerhalb von drei Jahren kein Ausführungsgesetz vorliegen, müsste der Bundesrat eine alternative Berechnungsmethode einführen. Die Steuerbehörde müsste dabei die gemeinsame Besteuerung mit der für unverheiratete Paare geltenden Berechnung vergleichen und den niedrigeren Betrag in Rechnung stellen.

Die Argumente

Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative betonen die Notwendigkeit, eine seit langem bestehende Ungleichheit zu beseitigen. Ihrer Ansicht nach darf die Ehe nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen als bei unverheirateten Paaren in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Situation. Die Initiative wird somit als gezielte Lösung dargestellt, die sich auf die direkte Bundessteuer beschränkt und darauf abzielt, die steuerliche Benachteiligung der Ehe zu beseitigen, ohne das gesamte System auf den Kopf zu stellen.

Die Gegnerinnen und Gegner erkennen das Ziel an, diese Benachteiligung zu beseitigen, beanstanden jedoch die Vorgehensweise. Die Initiative würde die gemeinsame Besteuerung beibehalten, während die individuelle Besteuerung es ermöglicht, jede Person separat zu behandeln und steuerliche Auswirkungen zu verringern, die das zweite Einkommen im Haushalt beeinträchtigen könnten. Dieser Aspekt ist für die Wirtschaft von Bedeutung, insbesondere vor dem Hintergrund eines Mangels an qualifizierten Arbeitskräften, da die individuelle Besteuerung den Anreiz zur Steigerung der Erwerbsquote verstärken kann.

Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer haben einstimmig die Stimmfreigabe beschlossen.