Unterstützung und Begleitung im Arbeitsrecht
Der Rechtsdienst des FAV unterstützt seine Mitglieder in allen Fragen des Arbeitsrechts und der Sozialversicherungen. Er beantwortet rechtliche Fragen aus dem Unternehmensalltag, bietet praxisnahe Beratung und unterstützt Unternehmen dabei, personalrechtliche Entscheidungen rechtskonform abzusichern.
Jedes Jahr nehmen Hunderte von Mitgliedsunternehmen unsere Dienstleistungen in Anspruch. Sie profitieren von einer zuverlässigen und leicht zugänglichen Unterstützung in einem Rechtsbereich, der sich laufend weiterentwickelt.
Der Rechtsdienst ist ausschliesslich beratend tätig und vertritt keine Parteien vor Gericht. Wir beraten auf Deutsch und Französisch.
Ihre Vorteile
Rechtssicherheit bei HR-Entscheidungen
Unternehmen profitieren von zuverlässiger und praxisorientierter Beratung in den Bereichen Arbeitsrecht sowie Sozialversicherungen und können dadurch im Alltag fundierte Entscheidungen treffen.
Zeitersparnis im HR-Management
Rechtliche Fragestellungen können rasch geklärt werden, ohne dass umfangreiche interne Ressourcen beansprucht werden müssen.
Zugang zu spezialisiertem Fachwissen
Unternehmen profitieren von der Unterstützung erfahrener Juristinnen und Juristen, ohne entsprechendes Fachwissen intern aufbauen zu müssen.
Rechtliche Entwicklung im Blick
Publikationen, Newsletter und Fortbildungen sorgen dafür, dass Unternehmen über gesetzliche Änderungen und deren konkrete Auswirkungen stets informiert bleiben.
Kompetenzaufbau
Schulungen und juristische Veranstaltungen vertiefen das Verständnis für arbeitsrechtliche Fragestellungen und fördern eine rechtssichere Unternehmenspraxis.
Innovative digitale Werkzeuge
Die Plattform REF-lex bietet jederzeit digitalen Zugang zu modernen juristischen Inhalten und Tools, einschliesslich innovativer Funktionen.
Minimierung rechtlicher Risiken
Durch eine regelmässige Begleitung lassen sich Fehler vermeiden und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachhaltig stärken.
Umfassende Unterstützung im HR-Management
Das Leistungsangebot trägt dazu bei, das Personalmanagement der Mitgliedsunternehmen effizient, rechtssicher und strukturiert zu gestalten.
An wen richten sich unsere Dienstleistungen?
- an Mitgliedsunternehmen des FAV, unabhängig von ihrer Grösse und ihrem Tätigkeitsbereich;
- an Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Personalverantwortliche sowie Mitglieder der Geschäftsleitung;
- an Unternehmen, die ihre arbeitsrechtliche Praxis und den Umgang mit sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen rechtlich absichern möchten;
- an Organisationen, die über wenige oder keine internen juristischen Ressourcen verfügen;
- an Unternehmen, die ihre bestehende arbeitsrechtliche Expertise ergänzen und vertiefen möchten;
- an Organisationen, die mit punktuellen oder wiederkehrenden rechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind.
Unsere Juristin
Dank ihrer über 15-jährigen Erfahrung ist Dr. iur. Martina Guillod mit den Herausforderungen der Unternehmen bestens vertraut. Sie unterstützt diese bei der Entwicklung rechtskonformer Lösungen, die den praktischen Anforderungen des Unternehmensalltags gerecht werden.
