Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung»

Die Volksinitiative "Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung" stellt einen Eingriff in bestehende Rechte wie die Wirtschafts- und Handelsfreiheit dar. Diese sieht vor, dass für legale Produkte geworben werden darf. Sollte der Initiativtext angenommen werden, würde er Tür und Tor öffnen für ein Werbeverbot beispielsweise von zucker- oder fetthaltigen Lebensmitteln. Dies ist einer der Gründe, weshalb sich die Arbeitgeberkammer gegen diese Initiative ausgesprochen hat. Die Arbeitgeberkammer unterstützt daher den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates und des Parlaments, welchen sie als einen vorteilhaften Kompromiss betrachtet.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Nein

Werbung ist überall. Oft richtet sie sich an die Jugend. Je nach Art des in einer Anzeige angepriesenen Produkts können Fragen aufgeworfen werden. Um die Jugend zu schützen, will die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» jegliche Form vonWerbung für Tabakprodukte, die Minderjährige erreichen könnte, verbieten. Die Werbung für diese Produkte wäre somit verboten in Zeitungen, im Kino, im Internet, bei Anlässen, auf Plakaten und in Kiosken. Einzig Werbung, die sich ausschliesslich an Erwachsene wendet, wäre erlaubt (via E-Mail oder spezifische Prospekte). Diese Regeln würden auch für E-Zigaretten gelten.

 

Im Oktober 2021 hat das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet: Das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG). Dieses sieht vor, die Tabakwerbung mit neuen Regeln, die im TabPG aufgeführt sind, einzuschränken. Die Tabakwerbung wäre demnach verboten in Kinos, auf Plakaten oder Sportplätzen, in öffentlichen Gebäuden sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Gegenvorschlag würde die Tabakwerbung in der Presse, im Internet, in Kiosken und an Anlässen erlauben.

Mit dem Gegenvorschlag beabsichtigen Bundesrat und Par lament, den Schutz der Jugendlichen gegen die Folgen der Tabaksucht zu verbessern und gleichzeitig die Bedürfnisse der Wirtschaft zu berücksichtigen, denn der Gesetzestext erlaubt gewisse Formen von Werbung und das Sponsoring von Grossanlässen.

Die Initiative beeinträchtigt gewisse Rechte wie etwa die Wirtschafts- und Handelsfreiheit. Letztere schliesst ein, dass für legale Produkte Werbung gemacht werden darf. Gleichzeitig muss jede erwachsene Person frei und eigenverantwortlich entscheiden können, was sie konsumieren will und was nicht. Die Initiative könnte somit denWeg ebnen für weitere Verbote, insbesondere im Lebensmittelbereich für Produkte, die Zucker oder Fette enthalten. Wird die Initiative angenommen, würden einige Unternehmen, die in der Herstellung, dem Vertrieb oder dem Marketing für Tabakprodukte und E-Zigaretten tätig sind, wichtige Einkommensquellen einbüssen. Das könnte wiederum zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Hinzu kommt, dass das Verbot auch die Innovation beeinträchtigen würde, dürften doch Unternehmen neue Produkte nicht mehr bewerben, die potenziell weniger schädlich wären.

Die Initiative wirkt sich direkt auf die Wirtschaft aus. Die Arbeitgeberkammer hat die Nein-Parole zur Initiative beschlossen, die eine erhebliche Auswirkung auf die KMU hätte.