Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»

Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Tierschutzgesetze. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Nein

Erweiterte Forderungen der Initiative

Die Massentierhaltungsinitiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege der Tiere, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen, und sämtliche Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten.

Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren, Tierprodukten und Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten, was Verträgen zuwiderlaufen würde, die mit wichtigen Handelspartnern abgeschlossen wurden. Diese Situation würde höhere Investitions- und Betriebskosten nach sich ziehen, Kontrollen in ausländischen Betrieben voraussetzen und eine Verteuerung von Lebensmitteln tierischer Herkunft bewirken.

An ihrer Sitzung haben die Mitglieder der Arbeitgeberkammer beschlossen, die Massentierhaltungsinitiative abzulehnen. Gerade im Kanton Freiburg, in dem die Landwirtschaft eine wirtschaftlich wichtige Rolle spielt, hätte eine Annahme erhebliche negative Auswirkungen zur Folge.