Referendum gegen das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus

Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 wurden europaweit mehrere Dutzend Attentate verübt. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes ist die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht. Das Bundesgesetz würde der Polizei die Handhabe verleihen, präventiv gegen Personen vorzugehen, die eine terroristische Gefahr darstellen.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
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Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 wurden europaweit mehrere Dutzend Attentate verübt. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes ist die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht. Das Bundesgesetz würde der Polizei die Handhabe verleihen, präventiv gegen Personen vorzugehen, die eine terroristische Gefahr darstellen.

Die Initianten des Referendums halten das neue Gesetz jedoch für unwirksam. Sie bemängeln, es biete keine eindeutige Definition terroristischer Aktivitäten und es verletze die Kinderrechtskonvention und die Menschenrechte, indem es die Gewaltenteilung ausheble. Zudem untergrabe es die öffentliche Sicherheit, indem es unbescholtene Bürger bedrohe.

Fakt ist, die Polizei benötigt mehr Mittel, um Attentaten erfolgreich vorzubeugen. Die geplanten Massnahmen werden die Sicherheitslage und den Bevölkerungsschutz verbessern. Die Vorlage sieht ausserdem vor, dass Betroffene jede einzelne Massnahme vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten können. Zudem respektiere der Gesetzesentwurf nach Ansicht von Bundesrat und Parlament die Grund- und Menschenrechte.

Da das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus in keinem direkten Bezug zur Wirtschaft steht, enthält sich die Arbeitgeberkammer zu dem Thema einer Empfehlung.