Nein zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative)

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Nein

Am 27. September wird das Schweizer Volk über die Neutralitätsinitiative abstimmen. Diese fordert eine striktere Definition der Neutralität in der Verfassung. Die Schweiz dürfte keinem Militäroder Verteidigungsbündnis beitreten und nur im Falle eines Angriffs oder konkreter Vorbereitungen für einen Angriff mit einem solchen Bündnis zusammenarbeiten. Ausserdem dürfte sie keine Sanktionen mehr gegen einen kriegführenden Staat verhängen, mit Ausnahme der von der UNO beschlossenen Sanktionen. Mehrere Forderungen der Initiative entsprechen bereits der aktuellen Praxis: Die Schweizer Neutralität ist dauernd und bewaffnet, das Land gehört keinem Militärbündnis an, beteiligt sich nicht an Konflikten zwischen Drittstaaten und bietet seine Vermittlungsdienste an. Nach Ansicht des Bundesrats und des Parlaments würde eine striktere Definition den Handlungsspielraum der Schweiz bei der Verteidigung ihrer Interessen einschränken.

Handlungsspielraum, der gewahrt bleiben muss

Die Initiative würde insbesondere die internationale Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich einschränken. Die Schweiz arbeitet heute mit ausgewählten Partnern zusammen, um Informationen auszutauschen, an gemeinsamen Übungen teilzunehmen oder die Beschaffung von Ausrüstung zu koordinieren. Eine erst nach einem Angriff einsetzende Zusammenarbeit würde die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz schwächen und könnte auch die Schweizer Rüstungsindustrie beeinträchtigen. Das Verbot, Sanktionen ausserhalb des UNORahmens zu übernehmen, würde zudem den Handlungsspielraum des Landes einschränken. Heute kann der Bundesrat unter Berücksichtigung aussenpolitischer, aussenwirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte von Fall zu Fall entscheiden. Für eine offene und eng in die internationalen Märkte integrierte Wirtschaft ist es unerlässlich, diese Flexibilität und die Verlässlichkeit der Schweiz als Partnerin zu bewahren.

  • Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer haben an ihrer Sitzung bei einer Enthaltung und ohne Gegenstimme beschlossen, die Initiative abzulehnen.