Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz)

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Ja

Die Verschlechterung der Sicherheitslage in Europa hat die Schweizer Vorschriften zum Export von Kriegsmaterial wieder in den Mittelpunkt der Debatte gerückt. Der zur Abstimmung vorgelegte Entwurf sieht eine Lockerung bestimmter Bestimmungen vor, um Exporte in Partnerstaaten sowie die Möglichkeiten zur Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial zu erleichtern. Er würde dem Bundesrat zudem mehr Handlungsspielraum einräumen, wenn wichtige sicherheits- oder aussenpolitische Interessen betroffen sind.

Die Argumente

Die Befürworterinnen und Befürworter der Reform sind der Ansicht, dass die geltenden Vorschriften die Schweizer Rüstungsindustrie benachteiligen. Mehrere Länder zögern, Schweizer Rüstungsgüter zu kaufen, da die geltenden Beschränkungen deren Wiederausfuhr verhindern könnten. Langfristig könnte diese Situation die Unternehmen der Branche, ihre Zulieferer und den Erhalt strategischer technologischer Kompetenzen in der Schweiz gefährden. Eine wettbewerbsfähige Rüstungsindustrie wird zudem als wichtig erachtet, um die Versorgung der Schweizer Armee zu gewährleisten und die Abhängigkeit vom Ausland zu begrenzen.

Die Gegnerinnen und Gegner dieser Gesetzesänderung befürchten ihrerseits, dass die vorgeschlagene Lockerung die Kontrolle über den Endverbleib der in der Schweiz hergestellten Waffen erschweren könnte. Schweizer Rüstungsgüter könnten leichter in bewaffnete Konflikte gelangen oder in Staaten geliefert werden, deren Menschenrechtslage bedenklich ist.

Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer haben einstimmig beschlossen, die Änderung des Bundesgesetzes anzunehmen.