Covid-19-Gesetz

Über Covid-19 wird einmal mehr abgestimmt. Während der Pandemie hat der Bundesrat, gestützt auf das Notrecht, das Epidemiegesetz ergänzt. Diese temporäre gesetzliche Grundlage wurde durch das Covid-19-Gesetz ersetzt.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Ja

Seit der Rückkehr zur normalen Lage am 1. April 2022 haben die Kantone wieder die Hauptverantwortung im Kampf gegen die Covid-Epidemie übernommen. Der Bund muss allerdings bestimmte Instrumente beibehalten, um die öffentliche Gesundheit zu schützen, insbesondere unter Berücksichtigung der Unsicherheit, die auf dem Winter 2023/24 lastet. Der Bundesrat möchte deshalb gewisse Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis zum 30. Juni 2024 verlängern.

Um vulnerable Personen schützen und das Gesundheitssystem sowie relevante Infrastrukturen bewahren zu können, soll ein einfacher und unentgeltlicher Zugang zu Tests ermöglicht werden. Seit Herbst 2020 stützt sich der Bund auf das Covid- Gesetz, um die Kosten für die Tests im Interesse der öffentlichen Gesundheit über- nehmen zu können.

Das Gesetz sieht vor, die Bestimmungen betreffend Covid-Zertifikat zu verlängern, das dadurch weiterhin internationale Gültigkeit haben wird. Beibehalten werden sollen auch die Kompetenzen im Bereich Förderung und Entwicklung von Medikamenten gegen Covid-19, die vulnerable Personen schützen. Desgleichen bleiben die gesetzlichen Grundlagen für die App SwissCovid in Kraft, die seit 1. April 2022 deaktiviert ist. Die Software, welche das klassische Zurückverfolgen von Kontakten von Seiten der Kantone ergänzt, könnte bei Bedarf reaktiviert werden.

Pro-Argumente

Es versteht sich von selbst, dass niemand die Situation noch einmal erleben möchte, die wir 2020 und 2021 hatten. Die Geschichte zeigt aber, dass man vorbereitet sein muss. Es erscheint von daher vernünftig, übergangsweise einen gesetzlichen Rahmen beizubehalten, der es ermöglicht, bei Bedarf innert kürzester Zeit zu reagieren. Die Bestimmung betreffend Covid-Zertifikat, das in der Schweiz nicht mehr vorgezeigt wer- den muss, erlaubt es, in Länder – insbesondere in der Europäischen Union – zu reisen, die noch ein Zertifikat verlangen. Wird die Vorlage abgelehnt, werden die Bestimmungen im Dezember 2023 aufgehoben.

An ihrer Sitzung haben die Mitglieder der Arbeitgeberkammer einstimmig beschlossen, das Gesetz zu unterstützen.