Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)

D er Bundesrat hat 2013 einen Aktionsplan unter dem Titel «Mehr Organe für Transplantationen» lanciert. Ziel des Aktionsplans war es, die Anzahl der Organspenden zu erhöhen. Zusammen mit den Kantonen wurde die Ausbildung des Fachpersonals verbessert, es wurden gesamtschweizerische Richtlinien erlassen und einheitliche Kontrolllisten kreiert, zudem wurde die Information intensiviert. Der Aktionsplan hat es insbesondere ermöglicht, die Anzahl der Spenden kontinuierlich zu erhöhen. Im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern sind die Zahlen aber immer noch tief.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
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In den vergangenen fünf Jahren haben im Schnitt ca. 450 Personen ein oder mehrere Organ(e) erhalten. Ende 2021 waren in der Schweiz 1434 Personen auf einer Warteliste für Organe. Ausgehend von diesen Feststellungen beabsichtigen Bundesrat und Parlament, die Gesetzgebung anzupassen, damit mehr Patientinnen und Patienten die Chance auf eine Organspende erhalten. Wer seine Organe nicht spenden möchte, müsste dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Die Angehörigen könnten eine Organspende aber ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte.

Das geänderte Transplantationsgesetz ist ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten», die ebenfalls einen Wechsel zum Widerspruchs-Modell fordert, aber die Rolle der Angehörigen nicht regelt. Falls der indirekte Gegenvorschlag abgelehnt werden sollte, kommt die Initiative vors Volk, es sei denn, sie werde definitiv zurückgezogen.

Die Gesetzesvorlage hat keine Auswirkung auf die Wirtschaft, die Mitglieder der Arbeitgeberkammer sind
deshalb nicht auf sie eingetreten.