Die Arbeitgeberkammer lehnt die Ernährungs- und Neutralitätsinitiative ab
Die Arbeitgeberkammer des Freiburger Arbeitgeberverbandes (FAV) hat an ihrer Sitzung zu den beiden eidgenössischen Vorlagen Stellung genommen, über die am 27. September 2026 abgestimmt wird. Sie empfiehlt, die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung» abzulehnen. Deren Ziele erachtet sie angesichts der vorgesehenen Frist als zu restriktiv. Ebenfalls zur Ablehnung empfiehlt sie die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität», da diese den Handlungsspielraum der Schweiz in der Sicherheits- und Sanktionspolitik einschränken würde.
Nein zur Ernährungsinitiative
Die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung» will die einheimische Produktion stärken und die Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland verringern. Sie fordert insbesondere, den Netto-Selbstversorgungsgrad bei Lebensmitteln, der derzeit bei rund 45 Prozent liegt, innerhalb von zehn Jahren auf mindestens 70 Prozent zu erhöhen. Zudem verlangt sie einen besseren Schutz der Fruchtbarkeit der Böden, der Biodiversität und des Trinkwassers bei gleichzeitiger Reduktion des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
Für die Arbeitgeberkammer sind diese Anliegen berechtigt, die festgelegten Ziele jedoch zu einschränkend und der vorgesehene Zeitrahmen unrealistisch. Um innerhalb von zehn Jahren einen Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent zu erreichen, wäre eine tiefgreifende Neuausrichtung der Agrar- und Ernährungswirtschaft hin zu pflanzlichen Lebensmitteln sowie eine Veränderung der Konsumgewohnheiten erforderlich.
Eine solche Umstellung hätte auch erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen. Der Staat müsste massiv in Produktion und Konsum eingreifen. Gleichzeitig bestünde die Gefahr, dass bereits getätigte Investitionen, insbesondere in die Infrastruktur der Tierhaltung, nicht amortisiert werden könnten. In diesem Fall wären zusätzliche Unterstützungsmassnahmen des Bundes erforderlich – mit potenziell erheblichen Kosten für die öffentlichen Finanzen.
Für die Arbeitgeberkammer muss eine nachhaltige Agrarpolitik auf verlässlichen Rahmenbedingungen beruhen und den Wirtschaftsakteuren die nötige Zeit geben, ihre Investitionen und ihre Produktion anzupassen. Sie empfiehlt daher klar, die Ernährungsinitiative abzulehnen.
Nein zur Neutralitätsinitiative
Die Arbeitgeberkammer empfiehlt ebenfalls, die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» abzulehnen. Diese fordert, eine striktere Definition der Neutralität in der Bundesverfassung zu verankern und insbesondere die Zusammenarbeit der Schweiz mit
Militär- und Verteidigungsbündnissen sowie ihre Möglichkeit, Sanktionen gegen kriegführende Staaten zu übernehmen, zu begrenzen.
Mehrere Forderungen der Initiative entsprechen bereits der heutigen Praxis. Die Schweiz ist neutral, gehört keinem Militärbündnis an und beteiligt sich nicht an Konflikten zwischen Drittstaaten. Für die Arbeitgeberkammer würde eine rigidere Definition der Neutralität in der Bundesverfassung den Handlungsspielraum der Schweiz bei der Wahrung ihrer Interessen jedoch unnötig einschränken.
Die Initiative würde insbesondere die internationale Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich einschränken und könnte die Schweizer Rüstungsindustrie beeinträchtigen. Zudem würde sie die Schweiz daran hindern, Sanktionen gegen einen kriegführenden Staat zu übernehmen, mit Ausnahme der von der UNO beschlossenen Sanktionen. Für eine offene und stark in die internationalen Märkte integrierte Wirtschaft ist es entscheidend, dass die Schweiz ihre Fähigkeit bewahrt, von Fall zu Fall zu handeln und zugleich eine verlässliche Partnerin zu bleiben.
Die Arbeitgeberkammer empfiehlt daher, die Neutralitätsinitiative abzulehnen.