Bilanz über die Härtefallhilfen für Unternehmen 2020-2021


Die Bearbeitung der Härtefallhilfen für die Jahre 2020 und 2021 ist abgeschlossen. Knapp 86 Millionen Franken wurden ausgezahlt, wie der Kanton Freiburg in einer Pressemitteilung schreibt. Für Umsatzeinbussen im Jahr 2022 wurde ausserdem eine neue Verordnung erlassen. Die Bearbeitung der 68 Gesuche, die in diesem Rahmen eingegangen sind, wird demnächst abgeschlossen. Die gesamten kantonalen Soforthilfen, die noch weitere Massnahmen beinhalten, die den Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 zur Abfederung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie ausgezahlt wurden, belaufen sich bis heute auf 114,5 Millionen Franken. Zu diesem Betrag kommen noch die branchenspezifischen Hilfen hinzu. Ein Schlussbericht zu all diesen Beiträgen wird im Jahr 2023 aufgestellt.

Die Bearbeitung der Härtefallhilfen für die Jahre 2020 und 2021 ist abgeschlossen. Im Jahr 2021 wurden 1500 Gesuche eingereicht, worauf insgesamt 1191 Härtefallhilfen ausgezahlt wurden. 300 Gesuche um einen Zusatzbeitrag wurden später im Rahmen eines erleichterten Verfahrens für die Umsatzeinbussen von Dezember 2021 eingereicht. 263 dieser Gesuche wurden genehmigt, woraufhin ein Betrag von knapp 1,9 Millionen Franken ausgezahlt wurde.

Insgesamt wurden so im Rahmen der kantonalen Verordnung WMHV Covid-19 knapp 86 Millionen Franken für die Härtefälle in den Jahren 2020 und 2021 ausgezahlt. In diesem Betrag sind die vom Bund finanzierten Anteile enthalten, aber nicht die Bearbeitungskosten. Im Übrigen ist zu erwähnen, dass der Staat Freiburg bereits ab dem Frühjahr 2020 zusätzlich zu den Massnahmen des Bundes (Covid-Kredite, KAE und EO) eine Reihe von eigenen Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft aufgestellt hat, die es ermöglicht haben, die Zahl der Konkurse und Entlassungen stark einzudämmen.

Über 114 Millionen Franken Soforthilfen für Unternehmen

Werden zu den Härtefallbeiträgen noch die Massnahmen für die Geschäftsmieten (erste und zweite Welle), die Massnahmen zur Unterstützung von touristischen Einrichtungen und der Gastronomie sowie die Ergänzungsbeiträge für Führungskräfte, Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende hinzugerechnet, belaufen sich die gesamten kantonalen Hilfen, die den Unternehmen direkt ausgezahlt wurden, um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 abzudämpfen, auf 114,5 Millionen Franken.

Zu diesem Betrag kommen noch die branchenspezifischen Hilfen für die Medien, die Kultur und den Sport, die Massnahmen des Wiederankurbelungsplans sowie die Beiträge des Staats an den Kauf von Kariyon-Gutscheinen und an die Aktion Restôbistro hinzu, die übrigens immer noch läuft. Ein Schlussbericht zu allen diesen Beiträgen wird im Jahr 2023 aufgestellt.

Neue Verordnung

Für die Umsatzeinbussen im Jahr 2022 wurde ausserdem eine neue Verordnung erlassen, die sich auf die Bundesgesetzgebung stützt. Die Härtefallhilfe ist für die gleichen Branchen bestimmt und deckt das erste Vierteljahr. Sie beschränkt sich auf eine teilweise Übernahme der ungedeckten Kosten, wobei nur der liquiditätswirksame Aufwand berücksichtigt wird. Damit richtet sich die Härtefallhilfe nach den neuen Bedingungen auf Bundesebene. 68 Gesuche sind innerhalb der gesetzten Frist eingegangen, die am 31. Juli abgelaufen ist. Bis Ende Oktober sollte zu all diesen Gesuchen ein Entscheid vorliegen, so dass der mit der Bearbeitung beauftragte Stab aufgehoben werden kann.
Zur Erinnerung: Der Grosse Rat hat im März 2022 einen zusätzlichen Verpflichtungskredit von 9 Millionen Franken für die Härtefallhilfe gesprochen. Die Zusatzbeiträge waren für Branchen bestimmt, die von den 2G/2G+-Massnahmen besonders betroffen waren, das heisst für Bars, Diskotheken, das Gastgewerbe, Sport- und Freizeitbetriebe, Reiseveranstalter und Personenbeförderer sowie für Dienstleistungserbringer im Veranstaltungssektor sowie Traiteure.

Am meisten Beiträge für Gastronomie und Beherbergung

Aus dem Beitrags-Reporting an den Bund geht hervor, welche Branchen gemäss der allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA) am meisten Härtefallhilfen erhalten haben. Es sind dies die Gastronomie (47 % der A-Fonds-perdu-Beiträge, gegenüber 32% im Landesdurchschnitt1), die Beherbergung (10 %), die Reisebüros (8,5 %), die Dienstleistungen des Sports und der Erholung (8,1 %), der Detailhandel (5,4 %), der Grosshandel 2,3 % und die Personenbeförderung (2,1 %). Weitere begünstigte Branchen sind die Erbringung von persönlichen Dienstleistungen, wie etwa Thermalbäder und Wellness-Anbieter, und die Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht, unter anderem auch Sport. Die Bearbeitung der Härtefallgesuche für 2022 sollte diese Aufteilung nicht mehr nennenswert beeinflussen.