AHV-Kasse CIFA: 75 Jahre im Zentrum der Vorsorge


Michel Rossier schaltet sich dem Gespräch zu. Mit einem Lächeln auf den Lippen bezeichnet sich der Mann, der seit 2006 die AHV-Ausgleichskasse FER CIFA 106.2 (nachfolgend CIFA) leitet, gerne als Zahlenliebhaber. Man muss ihn nicht lange fragen, bis er das Thema der Vorsorge anschneidet. Ohne auf irgendwelche politischen Erwägungen einzugehen, spricht Michel Rossier anhand von Zahlen über die künftige und notwendige AHV-Reform sowie über das Frauenrentenalter mit 65 Jahren. Erklärungen.

Woher kommt die CIFA?

Die CIFA wurde 1947 als soziale Einrichtung und Vollzugsorgan gegründet, um den Erfordernissen der Einführung der AHV am 1. Januar 1948 gerecht zu werden. Zu diesem Zeitpunkt gab es nur eine einzige Organisation, bestehend aus CIFA und dem Freiburger Arbeitgeberverband (FAV). Um zu funktionieren, benötigte die CIFA rechtlich gesehen einen Gründerverband: den heutigen FAV. Ihre gemeinsame Geschichte ist daher eng verknüpft. Wenn wir dieses Jahr das 75-jährige Jubiläum des FAV feiern, dann feiern wir auch das 75-jährige Bestehen der CIFA.

Ausserdem ist zu erwähnen, dass eine sehr starke und historische Verbindung mit dem Verband der Westschweizer Unternehmen (FER) in Genf besteht. Die CIFA, eine Zweigstelle der Zwischenberuflichen AHV-Kasse der FER, wurde durch Ferdinand Masset und seinem Genfer Freund, Renaud Barde, in Murten gegründet.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die FER 1961 eine BVG-Vorsorgeeinrichtung gegründet hat, nämlich die Zwischenbetriebliche Kasse für Berufliche Vorsorge (ZKBV).

Wie funktioniert die CIFA?

Die CIFA ist in vier verschiedene Abteilungen gegliedert: den Bereich Anschlüsse, der die Mitgliederbetreuung, die Beitragserhebung und die Buchhaltung umfasst; den Bereich Renten, der u. a. die AHV- und IV-Renten sowie Erwerbsausfallentschädigungen für Militär, Mutterschaft und Vaterschaft einschliesst; die Abteilung für Familienzulagen, die sechs Familienzulagenkassen verwaltet; der Bereich 2. Säule, der für die Freiburger Zweigstelle der ZKBV zuständig ist.

Diese Organisationsform stellt einen echten Vorteil für unsere Mitglieder dar, mit nur einem Ansprechpartner, der die verschiedenen Sozialversicherungen verwaltet. Dies vereinfacht die administrative Bearbeitung erheblich.

Wie hat sich die CIFA in den letzten 75 Jahren entwickelt?

Die CIFA ist eine wichtige Kasse in Bezug auf die Anzahl der Mitglieder. Sie ist jedes Jahr gewachsen. Heute sind wir stolz darauf, mehr als 2,5 Milliarden Franken deklarierte Lohnsumme und fast 7250 angeschlossene Mitglieder, von denen 1500 Selbständigerwerbende sind, zu haben. Die Mehrheit unserer Kunden sind kleine und mittelständische Unternehmen. Zudem können wir auf das Vertrauen mehrerer bedeutender Konzerne aus unterschiedlichsten Branchen zählen.

Auf Seiten der ZKBV haben uns mehr als 1500 angeschlossene Unternehmen die Verwaltung ihrer zweiten Säule anvertraut.

Was sind die künftigen Herausforderungen der CIFA?

Eine der Herausforderungen in der Funktionsweise unserer Kasse ist die Digitalisierung der Dienstleistungen. Seit jeher bemühen wir uns, unseren Kunden möglichst bedarfsgerechte Dienstleistungen zu bieten. Im Jahr 2014 wurde ein Online-Portal eingerichtet. Es ermöglicht unseren Mitgliedern, ihre Meldungen online abzuwickeln und jederzeit auf die entsprechenden Informationen unserer Kasse zuzugreifen. Mittelfristig möchten wir den Mitgliedern ein globales Dienstleistungsfenster zur Verfügung stellen, welches ihnen alle relevanten Informationen bietet und die Abwicklung sämtlicher mit der Verwaltung der Sozialversicherungen verbundenen Vorgänge ermöglicht. Im Jahr 2019 haben wir durch die Schaffung eines institutionsübergreifenden Portals die ZKBV (2. Säule) in das System integriert. Diese digitale Wende hat unseren Tätigkeitsbereich revolutioniert, der zuvor durch den Austausch von Papierformularen geprägt war.

Auf gesellschaftlicher Ebene besteht eine wichtige Herausforderung in Bezug auf die AHV-Ausgleichskassen…

In der Tat, die letzte umfassende AHV-Reform fand 1997 statt. Momentan wird im Parlament eine Reform der ersten Säule diskutiert. Allerdings steht ein Referendum kurz vor dem Zustandekommen. Es ist wichtig, dass das Gesetz über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung demnächst überarbeitet wird. Hierbei geht es um nackte Zahlen. Die Lebenserwartung steigt – trotz eines leichten Rückgangs aufgrund des Coronavirus -, wodurch sich der Berechnungsparameter ändert. Hinzu kommen die Babyboomer, die demnächst in Rente gehen werden. Seinerzeit kamen auf einen Rentner fünf Erwerbstätige, während wir heute in Richtung zwei Erwerbstätige auf einen Rentner tendieren. Wenn man bedenkt, dass die AHV nach dem Umlageverfahren funktioniert, sprechen die Zahlen für sich. Ich bin zuversichtlich, dass in Bezug auf die AHV ein Konsens gefunden werden kann. Auch wenn es einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis ein Entscheid von der Politik und dem Volk ausgehen wird.

Wenn über die AHV-Reform gesprochen wird, stellt sich auch die Frage nach dem Rentenalter für Frauen. Was sagen Sie dazu?

Aus einer rein sachlichen Betrachtungsweise ist die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre gerechtfertigt, zumal sie eine höhere Lebenserwartung haben als Männer. Ich spreche hier nur von den statistischen Aspekten, die mit diesem Thema verbunden sind, nicht aber von anderen damit einhergehenden Belangen wie z. B. der Lohngleichheit.

Ratschlag für junge Menschen  

Wenn man jungen Menschen im Alter von 25 oder 30 Jahren vom Ruhestand spricht, dann erscheint ihnen dies wirklich weit weg. Dennoch ist es wichtig, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Unser 3-Säulen-System hat sich bewährt. Mein erster Ratschlag lautet, die AHV und die zweite Säule, wann immer es finanziell möglich ist, durch eine gebundene dritte Säule zu ergänzen.  Mein zweiter Tipp ist, sich – neben dem Lohn – auch für die Sozialleistungen des Unternehmens, in dem man arbeitet, zu interessieren. Einige Strukturen haben ein Minimum bei der zweiten Säule – das entspricht der gesetzlichen Grundlage -, andere haben deutlich erweiterte Vorsorgepläne, was bei Eintritt in den Ruhestand zu einem deutlichen Unterschied führen kann.

Ratschlag für all jene, die kurz vor der Pensionierung stehen

Es ist wichtig in Erinnerung zu rufen, dass es sinnvoll ist, ab dem 50. Lebensjahr verstärkt Überlegungen zu diesem Lebensabschnitt anzustellen. Neben der AHV-Rente spielt die Rente aus der zweiten Säule eine ausschlaggebende Rolle. Um eine umfassende Empfehlung zur zweiten Säule abgeben zu können, ist es unabdingbar, die genaue und umfassende persönliche und finanzielle Situation der betreffenden Person zu kennen. Um die Wahl zwischen Rente oder Kapital zu treffen, so rate ich, dass die laufenden Ausgaben bei Eintritt in den Ruhestand aus dem Einkommen in Form von Renten bezahlt werden sollten. Parallel dazu lohnt es sich zu prüfen, ob das verbleibende Kapital, auch unter Berücksichtigung der Steuersituation, als Kapital oder als Rente bezogen werden soll.

23

Mitarbeitende bei der CIFA

7'250

Mitglieder

2,5

Milliarden Franken: beitragspflichtige Lohnsumme im Jahr 2021 mit einkassierten AHV/IV/EO-Beiträgen in Höhe von über 266 Millionen Franken

8871

Rentner

203

Millionen Franken: Betrag der AHV/IV-Renten und Hilflosenentschädigungen

12

Millionen Franken: Höhe der Erwerbsausfall-/Mutterschaftsentschädigungen im Jahr 2021

46,3

Millionen Franken: ZKBV-Beiträge (2. Säule) Freiburg