Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», Ja zum indirekten Gegenentwurf

Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» ist äusserst kompliziert. Seit vier Jahren wird sie regelmässig thematisiert und sie war bereits unzählige Male Gegenstand parlamentarischer Debatten. In den Kammern der eidgenössischen Räte wurde nebst inhaltlichen Fragen auch erörtert, ob es eines indirekten Gegenentwurfes bedürfe oder nicht. National- und Ständerat einigten sich schlussendlich eine Alternative anzubieten, welche dieselben Ziele verfolgt wie die Initiative, aber flexibler in der Handhabung ist.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Nein

Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» ist äusserst kompliziert. Seit vier Jahren wird sie regelmässig thematisiert und sie war bereits unzählige Male Gegenstand parlamentarischer Debatten. In den Kammern der eidgenössischen Räte wurde nebst inhaltlichen Fragen auch erörtert, ob es eines indirekten Gegenentwurfes bedürfe oder nicht. National- und Ständerat einigten sich schlussendlich eine Alternative anzubieten, welche dieselben Ziele verfolgt wie die Initiative, aber flexibler in der Handhabung ist.

Beginnen wir mit der Initiative. Die Wirtschaft versagt ihr die Unterstützung aus mehreren Gründen:

  • Sie schiesst über das Ziel hinaus, unter anderem was die Regeln der Verantwortung angeht, denn sie sieht vor, dass ein im Ausland tätiges Unternehmen für sämtliche Partner der Wertschöpfungskette, ebenso für seine Zulieferer, zur Verantwortung gezogen werden kann. Einige Unternehmen arbeiten aber mit hunderten Partnern zusammen, wodurch sich die Kontrolle der gesamten Kette äusserst schwierig gestaltet.
  • Ihre Anwendung ist kompliziert, da sie die Umkehrung der Beweislast vorsieht. Anders gesagt müssen die betroffenen Unternehmen beweisen, dass weder sie noch ihre Partner im Ausland gegen die Menschenrechte oder Umweltbestimmungen verstossen haben.
  • Sie betrifft sämtliche Schweizer Unternehmen. Der Gesetzgeber wird bei der Umsetzung die KMU berücksichtigen müssen, die in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz nur ein marginales Risiko darstellen.
  • Die Schweiz stünde weit und breit allein. Der Schutz der Menschenrechte und Umwelt muss jedoch international abgestimmt werden.

Der indirekte Gegenentwurf bietet eine annehmbare Alternative zur Initiative.

  • Er verfolgt dasselbe Ziel wie die Initiative, da er die Unternehmen zwingt, Rechenschaft über ihr Handeln abzulegen und im Jahresbericht ihre Sorgfaltspflicht zu belegen. In Sachen Kinderarbeit und Rohstoffförderung in Kriegsgebieten werden die Schweizer Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht streng einhalten müssen. Dies wird durch eine externe und unabhängige Behörde kontrolliert werden. Bei Verstössen sind Bussen von bis zu 100’000 Franken vorgesehen.
  • Er verpflichtet zu mehr Transparenz in sozialen und ökologischen Belangen. Die Schweizer Unternehmen werden verpflichtet, alljährlich eine Bilanz zu gewissen Themen wie CO2, soziale Fragen, Personalwesen, Einhaltung der Menschenrechte und Kampf gegen die Korruption zu erstellen und zu veröffentlichen. Jeder Verstoss würde gebüsst.
  • Die vorgesehenen Regeln würden international koordiniert. Sie würden die bestehenden internationalen Regelungen berücksichtigen und sich in diese einfügen.

Bei Ablehnung der Initiative würde der Gegenentwurf in Kraft treten, sofern er bei einem etwaigen Referendum an den Urnen bestätigt würde.

Aus all diesen Gründen haben die Mitglieder der Arbeitgeberkammer grossmehrheitlich beschlossen, die Initiative abzulehnen und stattdessen den Gegenentwurf zu unterstützen.