Revision des Vorsorgeplans der Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals

Das Freiburger Stimmvolk ist aufgerufen, über die Revision des Vorsorgeplans der Pensionskasse des Staatspersonals (PKSPF) des Kantons Freiburg abzustimmen. Die Revision ergibt sich aus der Notwendigkeit, den Vorsorgeplan des Staatspersonals zu sanieren.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Ja

Das Freiburger Stimmvolk ist aufgerufen, über die Revision des Vorsorgeplans der Pensionskasse des Staatspersonals (PKSPF) des Kantons Freiburg abzustimmen. Die Revision ergibt sich aus der Notwendigkeit, den Vorsorgeplan des Staatspersonals zu sanieren.

Dazu setzt die Reform auf mehrere Massnahmen, die der Unterfinanzierung der PKSPF entgegenwirken sollen:

  • Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Der Grossen Rat hat den Wechsel beschlossen, weil seit 2018 das Verhältnis von Erwerbstätigen und Leistungsempfängern durch den steten Anstieg der letzteren ins Ungleichgewicht geraten ist. Durch das Beitragsprimat garantiert die Reform den Werktätigen, dass ihre Beiträge zur Finanzierung ihrer Pension eingesetzt werden. Die allermeisten beruflichen Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz wenden dieses System an.

Es ermöglicht zudem, Turbulenzen auf den Finanzmärkten besser abzufedern. Die Renten speisen sich aus drei Quellen: dem Beitrag des Versicherten, dem Arbeitgeberbeitrag und den Erträgen der Vermögensanlagen auf den Finanzmärkten. Leider schrumpfte der Anteil der Finanzmärkte zwischen 2000 und 2015 aufgrund anhaltend niedriger Zinssätze von 40 % auf 17 %.

  • Der Staat gedenkt sich mit 320 Millionen Franken und die Gemeinden mit 20 Millionen Franken an der zweiten Säule des Staatspersonals zu beteiligen.
  • Die Gesetzesrevision korrigiert die Ungerechtigkeit des gegenwärtigen Vorsorgeplans, der die Pensionierung mit 60 zu den gleichen Bedingungen wie mit 62 ermöglicht. Somit leisten Vorpensionierte zwei Jahre weniger Beiträge, erhalten aber dennoch und länger dieselben Leistungen wie diejenigen, die nicht über die Mittel verfügen, in den Vorruhestand zu treten. Dieser unsoziale Mechanismus gehört geändert.

Die Reform erhält die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber. Die Ablehnung des Gesetzes könnte mittelfristig zu personellen Engpässen führen, die sich negativ auf die erbrachten Dienstleistungen auswirken könnten.

Sollte dies eintreten, verlangt die Aufsichtsbehörde, dass per 1. Januar 2022 ein neuer Finanzierungsplan in Kraft tritt. Die damit einhergehende technische Reform würde einzig bei den Leistungen ansetzen und die Übergangsmassnahmen auf ein Minimum reduzieren. In diesem Fall rechnet man mit Rentenkürzungen von über 25 %.

Auch wenn das Projekt nur indirekt mit der Wirtschaft verbunden ist, bleibt der Staat dennoch einer der wichtigsten Arbeitgeber im Kanton und er bietet gesellschaftlich und wirtschaftlich unverzichtbare Dienstleistungen. Deswegen haben die Mitglieder der Arbeitgeberkammer einstimmig beschlossen, die Annahme der Vorlage zu empfehlen.