Modification de la loi COVID-19

Im Anschluss an ein Referendum gegen dieses Gesetz stimmte das Schweizer Volk am 13. Juni über die Gesetzesvorlage ab (die Bevölkerung befürwortete die Gesetzesänderung mit 60 %). In der Zwischenzeit wurde das COVID-19-Gesetz mehrmals angepasst: am 18. Dezember 2020, am 19. März 2021 sowie am 18. Juni 2021. Das Referendum, über das wir am 28. November 2021 abstimmen werden, betrifft nur die Gesetzesänderung vom 19.März 2021.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Ja

Die Schweiz wurde im Februar 2020 vom Coronavirus hart getroffen. Um die Schäden einzudämmen, hat der Bundesrat weitreichende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Unterstützung der von den wirtschaftlichen Folgen betroffenen Personen und Unternehmen eingeleitet. Dabei stützte er sich auf das Epidemiengesetz und das in der Verfassung verankerte Notrecht, welches ihn berechtigt, im Krisenfall rasch zu handeln. Da das Notrecht auf sechs Monate begrenzt ist, haben Bundesrat und Parlament das COVID-19-Gesetz ausgearbeitet, um die getroffenen Massnahmen zu verlängern. Es bildet seither die Rechtsgrundlage für die verschiedenen Massnahmen, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie umgesetzt wurden.

Das Parlament hat das COVID-19-Gesetz am 25. September 2020 verabschiedet. Im Anschluss an ein Referendum gegen dieses Gesetz stimmte das Schweizer Volk am 13. Juni über die Gesetzesvorlage ab (die Bevölkerung befürwortete die Gesetzesänderung mit 60 %). In der Zwischenzeit wurde das COVID-19-Gesetz mehrmals angepasst: am 18. Dezember 2020, am 19. März 2021 sowie am 18. Juni 2021.

Das Referendum, über das wir am 28. November 2021 abstimmen werden, betrifft nur die Gesetzesänderung vom 19.März 2021. Es geht bei diesem Referendum also um:

  • Die Ausweitung der Finanzhilfen auf diejenigen, die bisher nicht – oder nicht hinreichend – unterstützt wurden, wie etwa der Kultur-, Sport- oder Veranstaltungssektor.
  • Verbesserung des Contact-Tracings, das dazu beiträgt, Ansteckungsketten zu unterbrechen.
  • Förderung der Tests durch Übernahme der Kosten in Verbindung mit den COVID-Tests.
  • Einführung desCOVID-Zertifikats fürPersonen, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Diese Änderung des COVID-19-Gesetzes ist aus mehreren Gründen zwingend zu unterstützen:

  • Es beinhaltet eine wesentliche Erweiterung der Wirtschaftshilfe und schliesst Lücken in der Förderung.
  • Es sieht einen besseren Schutz von Privatpersonen und Unternehmen vor.
  • Es sieht vor, dass ungeimpfte Personen, die nicht an COVID-19 erkrankt sind, sich testen lassen können. Die Impfpflicht ist somit ausgeschlossen.
  • Es erleichtert Auslandsreisen mit dem COVID-Zertifikat sowie die Durchführung bestimmter Veranstaltungen. Dabei gilt zu beachten, dass ohne Zertifikat das Reisen deutlich erschwert würde und je nach Entwicklung der Pandemie erneut öffentliche Grossveranstaltungen untersagt und weitere Einschränkungen angeordnet werden könnten.

Was geschieht, wenn die Gesetzesänderung abgelehnt wird?

Wenn diese Änderung des COVID-19-Gesetzes am 28. November abgelehnt wird, dann tritt es ein Jahr nach seiner Verabschiedung im Parlament, d. h. am 19. März 2022, ausser Kraft. Die übrigen Gesetzesbestimmungen werden unabhängig vom Abstimmungsergebnis in Kraft bleiben.

Diese Änderung des COVID-19-Gesetzes hat deutliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und die KMU. Aus diesem Grund haben die Mitglieder der Arbeitgeberkammer mit grosser Mehrheit beschlossen, der Gesetzesänderung zuzustimmen.