Seit 2009 beruht die Zulassung zum Zivildienst auf einer einfachen Erklärung wehrdiensttauglicher Personen, wonach diese aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können. Für den Bundesrat und das Parlament stellt die hohe Zahl an Zulassungen, auch von Personen, die ihre Rekrutenschule bereits absolviert haben, sowie Kader- und Fachleuten der Armee eine Herausforderung dar. Ziel der Revision ist es, den Zivildienst
wieder klar als Ausnahme und nicht als frei wählbare Alternative zum Militärdienst auszugestalten.
Inhalt der Revision
Die Revision umfasst sechs Massnahmen. Dazu gehört unter anderem eine Mindest anzahl von 150 zu absolvierende Diensttagen im Zivildienst, die Anwendung des Faktors 1,5 für die Berechnung der Dienststage auch für Unteroffiziere und Offiziere, die Nichtzulassung von Armeeangehörigen ohne verbleibende Restdiensttage sowie die Einführung einer jährlichen Einsatzpflicht ab der Zulassung. Personen, die ihr Gesuch während der Rekrutenschule einreichen, müssen den langen Einsatz zeitnah absolvieren.
Die Gegnerschaft kritisiert insbesondere eine Schwächung des Zivildienstes, Eingriffe in die Gewissensfreiheit sowie eine Ungleichbehandlung von Kadern. Diese Vorbehalte bestehen. Im Zentrum steht jedoch die Wahrung der Dienstpflicht sowie die Gleichbehandlung der Wehrpflichtigen. Für die Freiburger Wirtschaft sind Sicherheit, institutionelle Stabilität und das reibungslose Funktionieren der öffentlichen Dienste von entscheidender Bedeutung.
• An ihrer Sitzung haben die Mitglieder der Arbeitgeberkammer einstimmig beschlossen, dieser Vorlage zuzustimmen.