Die Begrenzungsinitiative – eine Gefahr für die Wirtschaft

Das Schweizer Stimmvolk ist aufgerufen, am 27. September über die Begrenzungsinitiative abzustimmen. Diese wurde von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) lanciert und bezieht sich auf die Abstimmung über die Masseneinwanderung, die am 9. Februar 2014 vom Volk angenommen wurde. Da das Parlament sich geweigert hat, den Volkswillen umzusetzen und da die SVP die Masseneinwanderung nach wie vor als dringendes Problem betrachtet, kam eine weitere Initiative gegen Einwanderung zustande. Sinngemäss fordert deren Wortlaut, dass die Immigration autonom und ohne Personenfreizügigkeit geregelt werde. Sie zwingt zudem den Bundesrat, das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (EU) aufzukündigen, falls es nicht durch Verhandlungen innert Jahresfrist abgeschafft werden kann.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Nein

Das Schweizer Stimmvolk ist aufgerufen, am 27. September über die Begrenzungsinitiative abzustimmen. Diese wurde von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) lanciert und bezieht sich auf die Abstimmung über die Masseneinwanderung, die am 9. Februar 2014 vom Volk angenommen wurde. Da das Parlament sich geweigert hat, den Volkswillen umzusetzen und da die SVP die Masseneinwanderung nach wie vor als dringendes Problem betrachtet, kam eine weitere Initiative gegen Einwanderung zustande. Sinngemäss fordert deren Wortlaut, dass die Immigration autonom und ohne Personenfreizügigkeit geregelt werde. Sie zwingt zudem den Bundesrat, das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (EU) aufzukündigen, falls es nicht durch Verhandlungen innert Jahresfrist abgeschafft werden kann.

Durch diese Forderungen wird die Initiative zu einer wirklichen Bedrohung für die Schweizer Wirtschaft:

  • Die Annahme der Initiative hätte das Ende der Bilateralen Abkommen I mit der EU zur Folge (Guillotine-Klausel). Nebst dem Freizügigkeitsabkommen umfassen die bilateralen Verträge I, die 1999 unterzeichnet wurden, weitere Sektoren wie den Handel, das öffentliche Beschaffungswesen, die Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr sowie die Forschung umfassen. Der Ausstieg aus diesen Bilateralen Verträgen hätte somit folgenschwere Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die EU der wichtigste Handelspartner der Schweiz ist.
  • Sie setzt den Arbeitsmarkt unter Druck. Die demografische Entwicklung wird einen Anstieg der Pensionierungen zur Folge haben, was die Anzahl der qualifizierten Arbeitskräfte schmälern und die Schweiz von Fachkräften aus dem Ausland zusätzlich abhängig machen wird. Die Personenfreizügigkeit aufzugeben, würde die negativen Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf den Arbeitsmarkt verstärken.
  • Die Schweizer werden nicht aus dem Arbeitsmarkt gedrängt. Die aktuelle Bilanz des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zur Freizügigkeit zeigt, dass die Schweizer durch die Zuwanderung im Rahmen des Vertrags über die Personenfreizügigkeit nicht aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden. Die Arbeitslosigkeit der Schweizer liegt weiterhin unter dem Durchschnitt: zwischen 2018 und 2019 ist sie von 2,6 % auf 2,3 % zurückgegangen. Das SECO weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man durch die ausländischen Arbeitskräfte flexibel auf die Bedürfnisse der Wirtschaft reagieren könne.
  • Die Annahme der Initiative würde zum Ende der flankierenden Massnahmen führen. Diese Massnahmen die Arbeitnehmer insbesondere vor dem Risiko des Lohndumpings.

Dagegen sind die Initiatoren der Meinung, dass die Begrenzungsinitiative zur Regulierung des Marktes beitragen würde, indem Arbeitnehmer, die sich dem Rentenalter nähern, nicht von billigen importierten Arbeitskräften ersetzt werden könnten. Nach Ansicht der SVP würde die Begrenzung der Zuwanderung auch den kulturellen Druck senken, den die Immigranten auf unsere Gesellschaft ausüben. Sie würde auch die Anzahl der Sozialhilfebezüger mindern, die gemäss den Initiatoren zu mehr als der Hälfte aus Ausländern besteht.

Die Annahme der Initiative würde zu komplexen Diskussionen über ihre Umsetzung führen. Der Bund und die Kantone müssten einen Mechanismus aushandeln, der ihnen erlauben würde die von den Initiatoren geforderte Quote von 10 % anzuwenden. Während der Umsetzungsphase der Initiative wären viele Investitionen eingefroren und der Arbeitsmarkt würde unter einer langen Ungewissheit leiden. Die administrativen Abläufe würden verlangsamt, da die Anstellung ausländischer Arbeitskräfte erschwert würde.

Aus all diesen Gründen hat der Arbeitgeberkammer einstimmig beschlossen, diese Initiative abzulehnen.