Dekret über die Eigentumsübertragung und die Kapitalausstattung zugunsten der kantonalen Anstalt für aktive Bodenpolitik (KAAB)

A Am 19. Oktober 2018 hat der Grossrat das Gesetz über die aktive Bodenpolitik (ABPG) verabschiedet. Das Gesetz zielt darauf ab, Unternehmen den Zugang zu Grundstücken zu erleichtern, die sie für ihre Entwicklung benötigen. Dieses Gesetz liegt dem mit 100 Millionen Franken dotierten Fonds für die aktive Bodenpolitik (ABP-Fonds) sowie der kantonalen Anstalt für aktive Bodenpolitik (KAAB) zugrunde.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Ja

Die KAAB ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt, die dank dem ABP-Fonds über eine gewisse finanzielle Freiheit verfügt. Sie steht unter der Oberaufsicht des Staatsrats und des Grossrats und hat den Auftrag, Grundstücke zu erwerben, zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen, die sich für wirtschaftliche Tätigkeiten eignen.

Die Vorlage, über die wir am 15. Mai abstimmen, geht auf die Grossratssession vom November 2021 zurück, in deren Verlauf der Grossrat die Instrumente validiert hat, die sicherstellen, dass die KAAB ihren Auftrag erfüllen kann. Aufgrund des Gesamtwerts der Transaktion in der Höhe von 43 Millionen Franken kommt das obligatorische Finanzreferendum zustande (dieses kommt zum Tragen ab einem Betrag von 40 Millionen Franken). Das Volk muss also über die Vorlage befinden.

Der Abstimmungstext betrifft den Übertrag von drei Industriearealen:

  • AgriCo in St-Aubin, wo vorgesehen ist, einen Campus für die Bereiche Lebensmittel und Biomasse mit ca. 100 ha Landwirtschaftsland zu errichten.
  • La Maillarde in Romont, wo vorgesehen ist, in der Nähe des Bahnhofs Romont ein Industrieareal zu entwickeln, das sich an Innovation und High Tech orientiert.
  • Pré-aux-Moines in Marly, wo vorgesehen ist, in der Nähe des Marly Innovation Center und des Revitalisierungsprojekts der Ärgera ein Industrieareal zu entwickeln.

Das Dekret beinhaltet ebenfalls eine zusätzliche Kapitalausstattung in der Höhe von 6 Millionen Franken, um den Aufwandüberschuss der KAAB zu decken. Der Betrag würde aus dem ABP-Fonds vorbezogen und wird es erlauben, das Funktionieren der KAAB bis zu deren auf das Jahr 2029 vorgesehenenf finanziellen Unabhängigkeit sicherzustellen.

Falls die Vorlage angenommen wird, gehen die drei genannten Areale in den Besitz der KAAB über. Der Übertrag dieser Immobilienaktiven, die sich bis anhin im Besitz des Kantons befanden, wird zum Anschaffungswert von 37 Millionen Franken erfolgen.

Das Dekret zur Eigentumsübertragung und Kapitalausstattung zugunsten der KAAB hat eine direkte Auswirkung auf die Wirtschaft, die Entwicklung des Kantons Freiburg und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer haben einstimmig beschlossen, das Dekret zu unterstützen.