Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit

Gehen wir zurück ins Jahr 2017. Die Schweiz ratifiziert das Pariser Übereinkommen und verpflichtet sich, ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Im Juni 2021 lehnt das Volk das revidierte CO₂-Gesetz ab. Parallel dazu wird 2019 die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» (gemeinhin«GletscherInitiative»
genannt) eingereicht.

Bundesrat und Parlament sind der Meinung, die Initiative gehe zu weit, verbietet sie doch den Verbrauch von fossilen Energieträgern wie Gas und Erdöl ab 2050. Das Parlament arbeitete deshalb einen indirekten Gegenvorschlag aus, der es ermöglicht, den Klimaschutz zu stärken und gleichzeitig die Energieversorgung sicherzustellen.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Ja

Bundesrat und Parlament sind der Meinung, die Initiative gehe zu weit, verbietet sie doch den Verbrauch von fossilen Energieträgern wie Gas und Erdöl ab 2050. Das Parlament arbeitete deshalb einen indirekten Gegenvorschlag aus, der es ermöglicht, den Klimaschutz zu stärken und gleichzeitig die Energieversorgung sicherzustellen. Der Gegenvorschlag vermochte das Initiativkomitee der Gletscher-Initiative zu überzeugen, das seine Initiative unter der Bedingung zurückziehen wird, dass der Gegenvorschlag am kommenden 18. Juni an der Urne angenommen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Gletscher-Initiative zur Abstimmung gelangen.

Im Klartext: Der indirekte Gegenvorschlag wird es der Schweiz erlauben, ihren Gas- und Erdölkonsum Schritt für Schritt zu reduzieren, ohne Verbote oder neue Steuern aufzuerlegen. Das Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, kann weiter verfolgt werden. Der Gesetzestext sieht also Massnahmen für die Reduktion des Energiekonsums vor. Einerseits ist vorgesehen, Hausbesitzer beim Ersetzen von Gas-, Öl- oder Elektroheizungen finanziell zu unterstützen. Dafür ist ein Betrag von maximal 200 Millionen jährlich vorgesehen, dies für eine Zeitdauer von zehn Jahren. Andererseits sollen Unternehmen unterstützt werden, die in klimafreundliche Technologien investieren. Dafür ist ein Be- trag von 1,2 Milliarden Franken über die kommenden sechs Jahre vorgesehen, also bis 2030.

Pro-Argumente

Der indirekte Gegenvorschlag stärkt den Klimaschutz und reduziert die Abhängigkeit der Schweiz von Erdöl und Erdgas, ohne Verbote oder neue Steuern einzuführen. In diesem Zusammenhang stellt der Bund einen Betrag von 3,2 Milliarden Franken zur Verfügung, mit dem die Energie- wende beschleunigt werden soll. Das ist ein wichtiger Punkt, denn die fossilen Energien sind beschränkt. Das Vorgehen würde es erlauben, gegenüber den erdöl- und erdgasproduzierenden Ländern eine gewisse Unabhängigkeit zu erreichen.

An ihrer Sitzung haben die Mitglieder der Arbeitgeberkammer mit grosser Mehrheit beschlossen, das Bundes­ gesetz zu unterstützen.