Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz)

Im Oktober 2021 hat das Parlament ein neues Filmgesetz gutgeheissen, das auch unter dem Namen «Lex Netflix» bekannt geworden ist. Mit dem Gesetz soll die Schweizer Filmproduktion geschützt werden. Gegen die Gesetzesänderung wurde erfolgreich das Referendum ergriffen.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Nein

Wie die meisten europäischen Länder fördert auch der Bund das einheimische Filmeschaffen. Die SRG SSR beteiligt sich als Co-Produzentin an unabhängigen Schweizer Filmprojekten. Die übrigen nationalen TV-Sender sind verpflichtet, 4 % ihrer Einnahmen in den Schweizer Film zu investieren.

Seit mehreren Jahren werden Filme und Serien immer mehr von Streaming-Diensten wie Netflix, Amazon oder Disney+ angeboten, welche nicht dazu verpflichtet sind, in die Schweizer Filmproduktion zu investieren.

Die Gesetzesänderung würde die Streamingdienste dazu verpflichten:

  • 4 % des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Investitionsverpflichtung würde auch für ausländische TV-Ketten gelten, die auf die Schweiz zugeschnittene Werbespots ausstrahlen und dami auf dem Schweizer Werbemarkt Einkünfte generieren.
  • 30 % ihres Serien- oder Filmkatalogs für Filme zu reservieren, die in Europa produziert wurden. Für Schweizer Filme ist keine spezielle Quote vorgesehen.

Die Gesetzesänderung würde es dem Schweizer Filmschaffen gemäss einer Schätzung des Bundes ermöglichen, pro Jahr gegen 18 Millionen zusätzliche Franken zu erhalten.

Die Argumente der Arbeitgeberkammer

Diese Investition von 4 % zugunsten des Schweizer Films ist gleichbedeutend mit einer Sondersteuer. Es besteht ein sehr hohes Risiko, dass die Produzenten diese Kosten auf die Konsumentinnen und Konsumenten abwälzen, indem sie die Preise für die Abonnemente erhöhen. Das würde insbesondere die jungen Generationen treffen, die derartige Dienste stärker nutzen, und sie zu illegalen Streamingplattformen treiben.

Indem eine Quote eingeführt wird, fördert das neue Filmgesetz ausschliesslich europäische Produktionen und würde damit Filme aus dem Rest der Welt bestrafen. Die Zuteilung einer Unterstützung sollte sich auf die Qualität des Films stützen und nicht auf dessen Herkunft. Abschliessend sei erwähnt, dass der Bund und die SRG SSR den Schweizer Film bereits mit etwa 100 Millionen Franken pro Jahr unterstützen, was ausreichend ist.

Die Gesetzesänderung hat eine direkte Auswirkung auf die Wirtschaft. Eine Mehrheit der Mitglieder der Arbeitgeberkammer hat aus den oben genannten Gründen beschlossen, die Gesetzesänderung abzulehnen.