Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

Die Arbeitgeberkammer unterstützt aus Überzeugung die Änderung des Gesetzes über die Stempelabgaben. Die Abschaffung dieser Steuer würde es der Schweiz erlauben, einen starken Wirtschafts- und Finanzplatz sowie einen soliden Kapitalmarkt zu bewahren. Jedes Jahr sind rund 2300 Unternehmen von der Emissionsabgabe betroffen, die überwiegende Mehrheit davon sind KMU oder Start-ups. Diese sind für ihre Wirtschaftsentwicklung auf Eigenkapital angewiesen. Die Annahme des Referendums würde das Wirtschaftswachstum in der Schweiz bremsen und das Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen mindern.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Ja

Beginnen wir mit einer Definition. Stempelabgaben sind vom Bund erhobene Steuern auf bestimmte Vorgänge des Rechtsverkehrs, insbesondere der Ausgabe und des Handels von Wertschriften. Die Abgaben wurden 1917 eingeführt. Gegenwärtig existieren drei Stempelabgaben:

  • Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital erfasst die Ausgabe und die Erhöhung des Nennwerts von inländischen Beteiligungsrechten. Die Abgabe wird erhoben, wenn ein Unternehmen Eigenkapital ausgibt (bei der Gründung) oder erhöht. Sie beträgt 1% und wird erhoben für Beträge über einer Million Franken. Diese Abgabe gelangt am 13. Februar 2022 zur Abstimmung.
  • Die Umsatzabgabe erfasst Käufe und Verkäufe von in- und ausländischen Wertpapieren durch inländische Effektenhändler.
  • Die Abgabe auf Versicherungsprämien erfasst Prämienzahlungen für die Haftpflicht-, Feuer-, Kasko- und Hausratversicherung.

Die parlamentarische Initiative verlangt die schrittweise Abschaffung der Stempelabgabe. Die Nationalratskommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat die Initiative in drei Teilprojekte aufgespalten. Das erste Teilprojekt – das Gegenstand der Abstimmung im Februar ist – umfasst ausschliesslich die Emissionsabgabe. Die beiden anderen Stempelabgaben-Projekte wurden von der Kommission nicht prioritär behandelt und auf später verschoben.

Das Referendumskomitee ist der Meinung, die Initiative stelle einen ersten Schritt zur Abschaffung sämtlicher Stempelabgaben dar und würde erneut Grossunternehmen und reiche Aktionäre, nicht aber KMU bevorteilen. Die Abschaffung dieser Abgabe würde es der Schweiz erlauben, einen starken Wirtschafts- und Finanzplatz beizubehalten. Schon heute existieren verschiedene Steuerverpflichtungen wie etwa die Verrechnungssteuer. Und diese haben erhebliche negative Folgen für die Unternehmen. Die
Abgaben betreffen das Kapital als Produktionsfaktor, und sie führen letztlich zu einer Abnahme der Investitionen in der Schweiz.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass jedes Jahr gegen 2300 Unternehmen von der Emissionsabgabe betroffen sind. Die grosse Mehrheit sind KMU oder innovative Start-ups, die für ihr Wachstum Eigenmittel benötigen. Die Abgabe stellt somit einen Hemmschuh für das Wirtschaftswachstum in der Schweiz dar, und sie beeinträchtigt das Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Zudem bringt sie pro Jahr ca. 250 Millionen Franken ein, das entspricht gerade einmal 0,35 % der Einnahmen des Bundes. Eine unabhängige Studie des Instituts BAK Economics hat aufgezeigt, dass die positiven Auswirkungen der Abschaffung der Stempelabgabe die Einbussen mehr als wettmachen würden.

Die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben wirkt sich direkt auf die KMU aus. Die Arbeitgeberkammer hat einstimmig beschlossen, diese Änderung zu unterstützen.