Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21)

Die Arbeitgeberkammer hat einstimmig beschlossen, die beiden Vorlagen zur Revision der AHV zur Annahme zu empfehlen, um die AHV zu stabilisieren und die Renten für die nächsten zehn Jahre zu sichern. Die Mitglieder haben sich mit den Herausforderungen der Altersvorsorge eingehend auseinandergesetzt. Mit der demografischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung hat sich die finanzielle Lage der AHV weiter verschlechtert. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schätzt den zusätzlichen Finanzbedarf für die nächsten 10 Jahre auf 18,5 Milliarden Franken. Um dem entgegenzuwirken, sieht das Projekt AHV 21 sowohl Einsparungen durch die Harmonisierung des Rentenalters von 65 Jahre für Männer und Frauen als auch eine Erhöhung der Einnahmen durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer vor.

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
Ja

Die Arbeitgeberkammer hat einstimmig beschlossen, die beiden Vorlagen zur Revision der AHV zur Annahme zu empfehlen, um die AHV zu stabilisieren und die Renten für die nächsten zehn Jahre zu sichern. Die Mitglieder haben sich mit den Herausforderungen der Altersvorsorge eingehend auseinandergesetzt. Mit der demografischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung hat sich die finanzielle Lage der AHV weiter verschlechtert. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schätzt den zusätzlichen Finanzbedarf für die nächsten 10 Jahre auf 18,5 Milliarden Franken. Um dem entgegenzuwirken, sieht das Projekt AHV 21 sowohl Einsparungen durch die Harmonisierung des Rentenalters von 65 Jahre für Männer und Frauen als auch eine Erhöhung der Einnahmen durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer vor. Das Projekt umfasst daher zwei Teile: zum einen die Änderung des AHV-Gesetzes und zum anderen die Änderung der Bundesverfassung, einhergehend mit der Anhebung der Mehrwertsteuer (die dem obligatorischen Referendum unterliegt). Die beiden Vorlagen sind eng miteinander verknüpft. Wenn eine der beiden Vorlagen vom Volk abgelehnt wird, scheitert die gesamte Reform.

Zusammengefasst sieht die Revision vor:

  • Vereinheitlichung des Rentenalters von Frauen und Männern: Das Rentenalter der Frauen wird jenem der Männer angepasst, was es erlaubt, das System zu modernisieren, das auf einem veralteten Rollenbild aufbaut. Die Anpassung des Referenzalters soll schrittweise erfolgen und wird es erlauben, die erste Säule dank zusätzlicher Einnahmen von ca. 1,4 Milliarden Franken pro Jahr bis 2032 zu stärken.
  • Kompensationsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration: Die Reform AHV 21 sieht Massnahmen vor, die darauf abzielen, die Auswirkungen der Anhebung des Referenzalters für Frauen, die sich bei Inkrafttreten der Reform kurz vor der Pensionierung befinden, abzufedern. Die Übergangsgeneration umfasst 9 Jahre und betrifft Frauen, die bei Inkrafttreten der Reform 55 Jahre oder älter sind. Tritt die Reform 2024 in Kraft, wären das jene Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden.
  • Flexibler Rentenbezug in der AHV: Die Altersrente kann ab einem Alter zwischen 63 und 70 Jahren für Frauen und Männer, und für Frauen der Übergangsgeneration zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden. Ein späterer oder früherer Bezug eines Teils der Rente wäre somit zu reduzierten oder erhöhten Beträgen möglich, je nach gewählter Option. Der Bundesrat wird die neuen Sätze kurz vor deren Einführung festlegen.
  • Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach 65: Die Reform AHV 21 bietet die Möglichkeit, auf den Freibetrag für Erwerbstätige im Rentenalter zu verzichten. Die nach dem Referenzalter (65 Jahre) bezahlten AHV-Beträge werden berücksichtigt. Das ermöglicht es, allfällige Beitragslücken zu schliessen und die AHV-Rente bis zu einem bestimmten Betrag zu verbessern.
  • Verkürzung der Karenzfrist für den Anspruch auf Hilflosenentschädigung der AHV: Die Karenzfrist für den Anspruch auf Hilflosenentschädigung der AHV wird von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt.
  • Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer (Bundesbeschluss): Die Reform AHV 21 sieht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,1 respektive 0,4 Prozentpunkte vor, um der AHV eine neue Finanzierungsquelle erschliessen zu können. Diese Massnahme wird es ermöglichen, der AHV zusätzliche jährliche Einnahmen in der Höhe von ca. 1,4 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen.

Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer befürworten diese Reform, da sie zum Ziel hat, die AHV ohne Rentenkürzungen zu sichern und gleichzeitig die Solidarität zwischen den Generationen durch eine Finanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bekräftigt. Ausserdem lässt diese Reform Raum für persönliche Wahlmöglichkeiten, da der Übergang von der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand flexibler gestaltet werden kann. So werden die Versicherten den Zeitpunkt ihrer Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren frei bestimmen können und ihre Erwerbstätigkeit durch die Möglichkeit des Bezugs einer Teilrente schrittweise reduzieren. Um die Erhöhung des Rentenalters für Frauen abzufedern, sieht die Vorlage zudem verschiedene Ausgleichsmassnahmen vor.