Abstimmung vom 26. April: Der FAV unterstützt das Gesetz zur Sanierung der Kantonsfinanzen (SKfG)


Im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 26. April über das Gesetz zur Sanierung der Staatsfinanzen (SKfG) bekräftigen der Freiburger Arbeitgeberverband (FAV) und sein politisches Organ, die Arbeitgeberkammer, ihren Aufruf, der Gesetzesvorlage zuzustimmen gegen welche die Gewerkschaften und Linken Parteien das Referendum ergriffen haben.

Für den Arbeitgeberverband geht es dabei um mehr als eine reine Budgetfrage: Ein gesunder Staatshaushalt ist ein wichtiger Faktor für die kantonale Wirtschaft.

Ein Anliegen der Planungssicherheit für Unternehmen

Unternehmen sind auf ein stabiles und verlässliches wirtschaftliches Umfeld angewiesen, um zu investieren, Arbeitsplätze zu schaffen und ihre Entwicklung zu planen.

Die finanziellen Perspektiven des Kantons haben sich in den letzten Jahren jedoch deutlich verschlechtert: Für die Periode 2026–2028 werden Defizite erwartet, während die Ausgaben schneller wachsen als die öffentlichen Einnahmen.

Das Programm zur Sanierung der Staatsfinanzen (PSKF), zu dessen gesetzgeberischen Grundlagen das SKfG gehört, soll diese Entwicklung korrigieren und die Kantonsfinanzen in den nächsten drei Jahren um insgesamt 405 Millionen Franken verbessern.

Mögliche steuerliche Folgen vermeiden

Für den FAV betrifft eine der zentralen Fragen auch die künftige Entwicklung der Steuern und der öffentlichen Abgaben.

Ohne ausreichende Sanierungsmassnahmen drohen ab 2027 Steuererhöhungen oder Leistungsreduktionen, um das in der Kantonsverfassung verankerte Gebot eines ausgeglichenen Haushalts einhalten zu können.

Eine Frage der finanziellen Verantwortung

Für den FAV stellt die schrittweise Sanierung der Kantonsfinanzen einen pragmatischen Ansatz dar, um künftig drastischere Anpassungen sowie eine zusätzliche Steuerbelastung zu vermeiden, die im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons beeinträchtigen könnte.

Der FAV ruft die Freiburgerinnen und Freiburger deshalb auf, an der Abstimmung vom 26. April teilzunehmen und der Gesetzesvorlage SKfG zuzustimmen.