Zweimal Ja zur Reform AHV 21


Die Arbeitgeberkammer, das politische Organ des Freiburger Arbeitgeberverbandes (FAV), hat sich einstimmig für die Reform AHV 21 und die Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgesprochen, um die Zusatzfinanzierung der AHV zu sichern. Die Mitglieder, welche die Berufsverbände und die Freiburger KMU vertreten, weisen dabei auf die Dringlichkeit von Reformmassnahmen in der ersten Säule hin. 

Zweimal Ja zur Reform AHV 21

Die Arbeitgeberkammer hat einstimmig beschlossen, die beiden Vorlagen zur Revision der AHV zur Annahme zu empfehlen, um die AHV zu stabilisieren und die Renten für die nächsten zehn Jahre zu sichern. Die Mitglieder haben sich mit den Herausforderungen der Altersvorsorge eingehend auseinandergesetzt. Mit der demografischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung hat sich die finanzielle Lage der AHV weiter verschlechtert. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schätzt den zusätzlichen Finanzbedarf für die nächsten 10 Jahre auf 18,5 Milliarden Franken. Um dem entgegenzuwirken, sieht das Projekt AHV 21 sowohl Einsparungen durch die Harmonisierung des Rentenalters von 65 Jahre für Männer und Frauen als auch eine Erhöhung der Einnahmen durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer vor. Das Projekt umfasst daher zwei Teile: zum einen die Änderung des AHV-Gesetzes und zum anderen die Änderung der Bundesverfassung, einhergehend mit der Anhebung der Mehrwertsteuer (die dem obligatorischen Referendum unterliegt). Die beiden Vorlagen sind eng miteinander verknüpft. Wenn eine der beiden Vorlagen vom Volk abgelehnt wird, scheitert die gesamte Reform. 

Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer befürworten diese Reform, da sie zum Ziel hat, die AHV ohne Rentenkürzungen zu sichern und gleichzeitig die Solidarität zwischen den Generationen durch eine Finanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bekräftigt. Ausserdem lässt diese Reform Raum für persönliche Wahlmöglichkeiten, da der Übergang von der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand flexibler gestaltet werden kann. So werden die Versicherten den Zeitpunkt ihrer Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren frei bestimmen können und ihre Erwerbstätigkeit durch die Möglichkeit des Bezugs einer Teilrente schrittweise reduzieren. Um die Erhöhung des Rentenalters für Frauen abzufedern, sieht die Vorlage zudem verschiedene Ausgleichsmassnahmen vor. 

JA zur Änderung des Gesetzes über die Verrechnungssteuer

Die Arbeitgeberkammer hat einstimmig beschlossen, die Gesetzesänderung über die Verrechnungssteuer zur Stärkung des Fremdkapitalmarktes anzunehmen. Die Vorlage zielt darauf ab, Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, Anleihen in der Schweiz zu wettbewerbs-fähigen Bedingungen zu emittieren. Damit soll vermieden werden, dass sie im Ausland ausgegeben werden und so bei uns Verluste an Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen nach sich ziehen. Mit der Reform werden künftig keine Verrechnungs-steuern auf Zinsen von neu ausgegebenen Schweizer Obligationen erhoben, diese unterliegen jedoch weiterhin der Einkommens- und Vermögenssteuer. Kurzfristig könnte diese Vorlage zu Einnahmeverlusten im Umfang von mehreren Dutzend Millionen Franken führen. Diese Mindereinnahmen werden jedoch rasch durch höhere Einnahmen der öffentlichen Hand, infolge der damit einhergehenden Stärkung des Fremdkapitalmarktes, wettgemacht. Die Reform führt somit zu höheren Steuereinnahmen und stärkt den Schweizer Kapitalmarkt. 

NEIN zur Massentierhaltungsinitiative

Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer haben beschlossen, die Massentierhaltungsinitiative, welche die Würde von Nutztieren wie Rindern, Geflügel oder Schweinen in der Verfassung schützen will, zur Ablehnung zu empfehlen. Der vorliegende Initiativtext zielt auf ein Verbot der Intensivtierhaltung hin, welche nach Ansicht der Initianten das Wohlergehen der Tiere systematisch beeinträchtigt. Mit dieser Verfassungsänderung werden verschiedene Forderungen präzisiert, die auch für die Einfuhr von Tieren, tierischen Produkten und Lebensmitteln mit Zutaten tierischen Ursprungs gelten würden, was wiederum gegen Abkommen mit wichtigen Handelspartnern verstossen würde. Eine solche Regelung hätte hohe Investitions- und Betriebskosten, aufwendige Kontrollen in ausländischen Betrieben und eine Verteuerung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zur Folge. Nach Ansicht der Arbeitgeberkammer würde die Annahme dieser Volksinitiative erhebliche Auswirkungen auf den Kanton Freiburg nach sich ziehen, in welchem die Landwirtschaft einen bedeutenden Platz im Wirtschaftsgefüge einnimmt.