Ja zur Übernahme der EU-Verordnung über Frontex


Die Arbeitgeberkammer, das politische Organ des Freiburger Arbeitsgeberverbandes (FAV), dessen Mitglieder die Freiburger Berufsverbände und KMU vertreten, hat kürzlich getagt. An ihrer Sitzung hat sie zu den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 15. Mai Stellung bezogen.

Die Arbeitgeberkammer hat einstimmig beschlossen, das Dekret über die Eigentumsübertragung und die Kapitalausstattung zugunsten der Kantonalen Anstalt für aktive Bodenpolitik (KAAB) zu unterstützen. Diese Vorlage hat einen direkten Einfluss auf die Wirtschaft, die Entwicklung des Kantons Freiburg und die Schaffung neuer Arbeitsplätze – geht es doch um die Übertragung von drei Industriestandorten des Staates an die KAAB: AgriCo in Saint-Aubin, la Maillarde in Romont sowie Pré-aux-Moines in Marly. Dieses Dekret beinhaltet auch eine zusätzliche Kapitalausstattung von 6 Millionen Franken, um die Aufwandüberschüsse der KAAB zu decken und so ihren Betrieb bis zu ihrer finanziellen Unabhängigkeit, voraussichtlich im Jahr 2029, zu gewährleisten.

Ja zur Übernahme der EU-Verordnung über Frontex

Die Arbeitgeberkammer unterstützt einstimmig die Übernahme der EU-Verordnung über Frontex. Diese hat einen indirekten, aber bedeutenden Einfluss auf die Wirtschaft und die KMU, da eine Ablehnung den Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen-Raum zur Folge hätte. Laut einem Bericht des Bundesrates würde dies für die Schweizer Wirtschaft einen Verlust von mehreren Milliarden Franken pro Jahr nach sich ziehen. Ein Ja zu dieser Vorlage bedeutet, dass die Schweiz zur Sicherheit in Europa beiträgt, ihre Grenzen schützt, ihre Reisefreiheit bewahrt und die Ausrichtung der Schweiz als Tourismusziel stärkt.

Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur

Die Änderung des Filmgesetzes wird von den Mitgliedern der Arbeitgeberkammer abgelehnt. Sie vertreten die Ansicht, dass die Investition von 4 % in den Schweizer Film einer Sondersteuer gleichkommt, die auf die Konsumierenden abgewälzt werden könnte. Zudem wird das neue Filmgesetz durch die Einführung einer Quote von 30% nur europäische Inhalte fördern, was einer Diskriminierung von Produzenten ausserhalb Europas gleichkommt und die Vielfalt des Angebots beeinträchtigt. Was die Vergabe von Fördermitteln betrifft, so sollte diese auf der Grundlage der Qualität und nicht der Herkunft der Filme entschieden werden. Schliesslich ist festzuhalten, dass der Bund und die SRG SSR den Schweizer Film bereits mit 100 Millionen Franken pro Jahr unterstützen, was ausreichend ist.

Transplantationsgesetz

Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer sind nicht auf das Transplantationsgesetz eingetreten, da diese Vorlage keinen Bezug zur Wirtschaft hat.

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