Am 8. März 2026 werden die Schweizer Stimmberechtigten über die sogenannte «Bargeld ist Freiheit»-Initiative abstimmen. Die von konservativen Kreisen lancierte Vorlage zielt darauf ab, angesichts der zunehmenden Verbreitung elektronischer Zahlungsmittel die Existenz und Verfügbarkeit von Münzen und Banknoten ausdrücklich in der Bundesverfassung zu verankern.
Die Initiantinnen und Initianten gehen davon aus, dass Bargeld ohne verstärkten verfassungsrechtlichen Schutz schrittweise an Bedeutung verlieren könnte. Sie verbinden dessen Erhalt mit individueller Freiheit, dem Schutz der Privatsphäre sowie der Wahrung der Währungshoheit. In der Praxis ist die Verwendung von Bargeld heute jedoch nicht gefährdet.
Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die seine Nutzung einschränkt, und die Bargeldversorgung ist durch den geltenden Rechtsrahmen sowie durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) sichergestellt. Eine zusätzliche Verankerung dieser Prinzipien in der Verfassung würde die Handlungs- und Anpassungsfähigkeit der Behörden angesichts technologischer und wirtschaftlicher Entwicklungen unnötig einschränken. Die vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen erscheinen daher unverhältnismässig für ein Anliegen, das bereits durch das geltende Recht geregelt ist.
Ein ausgewogenerer Gegenentwurf
Da der Bundesrat und das Parlament die Formulierungen der Initiative als zu ungenau erachten, haben sie einen direkten Gegenentwurf ausgearbeitet. Dieser erlaubt es, die zentralen Anliegen der Initiative durch präzise verfassungsrechtliche Bestimmungen aufzunehmen, ohne den Bargeldverkehr einzuschränken oder technologische Innovationen zu behindern.
Im Gegensatz zur Initiative trägt der Gegenentwurf dem Hauptanliegen der Sicherstellung des Bargeldes Rechnung, ohne die weitergehenden Auflagen der Initiative zu übernehmen. Vorgesehen ist eine Verfassungsänderung, mit der der Schweizer Franken als Währung festgeschrieben wird. Damit wird klargestellt, dass der Franken die offizielle Währung der Schweiz ist, und der Forderung nach Währungshoheit teilweise entsprochen. Zudem wird ausdrücklich festgehalten, dass die SNB die Bargeldversorgung sicherstellt. Dadurch wird die Versorgung mit Münzen und Banknoten – und somit der Erhalt von physischem Bargeld – auf Verfassungsebene gewährleistet.
An ihrer Sitzung haben die Mitglieder der Arbeitgeberkammer einstimmig beschlossen, die Initiative abzulehnen, da sie aus ihrer Sicht zu weit geht. Hingegen unterstützen sie ebenso einstimmig den direkten Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament.