Mit der Verabschiedung des Klima- und Innovationsgesetzes im Juni 2023 hat sich die Schweiz verpflichtet, bis 2050 gemäss dem Pariser Abkommen CO₂-Neutralität zu erreichen. Zur Umsetzung dieses Ziels verfügt der Bund bereits über bedeutende Instrumente: Jährlich werden rund 2 Milliarden Franken in den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems investiert, insbesondere zur Förderung der Solarenergie und zum Ersatz von Ölheizungen.
Da sie diese Massnahmen für unzureichend halten, haben linke und ökologisch orientierte Kreise die Initiative für einen Klimafonds lanciert.
Diese fordert die Einrichtung eines Bundesfonds, der mit 0,5 % bis 1 % des BIP, also mit 4 bis 8 Milliarden Franken pro Jahr, gespiesen werden soll. Diese Mittel wären für die Senkung der Treibhausgasemissionen, die Entwicklung erneuerbarer Energien, die Förderung der Biodiversität, die Entnahme und Speicherung von CO₂ sowie die Aus- und Weiterbildung der für die Umsetzung dieser Massnahmen erforderlichen Fachkräfte vorgesehen.
Vorbehalte aus wirtschaftlicher Sicht
Der vorgeschlagene Weg zur Erreichung dieser Klimaziele wirft aus wirtschaftlicher Sicht erhebliche Vorbehalte auf. Die Schweiz verfügt bereits über einen strengen Rechtsrahmen und umfangreiche Fördermechanismen.
Zudem investieren Unternehmen seit mehreren Jahren aus marktwirtschaftlichen Gründen und aufgrund gesellschaftlicher Erwartungen in Energieeffizienz und Innovation.
Die Initiative setzt ausschliesslich auf massive staatliche Subventionen. Dies würde die Bundesfinanzen nachhaltig belasten und faktisch einen «Klimaschuldenfonds» schaffen. Aus Sicht der Wirtschaft sind stabile, berechenbare und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen nach wie vor wirksamer als zusätzliche staatliche Instrumente mit ungewisser Wirkung.
An ihrer Sitzung haben die Mitglieder der Arbeitgeberkammer einstimmig beschlossen, diese Initiative abzulehnen.