Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

Abstimmungsempfehlung der Arbeitgeberkammer
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Am 8. März stimmt das Schweizer Stimmvolk über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ab, das vom Parlament in der Sommersession 2025 verabschiedet wurde. Da zwei Referenden eingereicht wurden – ein Kantonsreferendum sowie ein überparteiliches Referendum (Die Mitte, SVP, EDU und EVP) –, ist eine Volksabstimmung erforderlich.

Das Gesetz sieht vor, die gemeinsame Besteuerung verheirateter Paare durch eine individuelle Besteuerung unabhängig vom Zivilstand zu ersetzen. Jede Person würde separat auf der Grundlage des eigenen Einkommens und Vermögens besteuert. Diese Regelung soll auf allen Ebenen gelten – Bund, Kantone und Gemeinden – mit dem Ziel, die ungleiche steuerliche Behandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren zu beseitigen.

Die Argumente

Die Befürworterinnen und Befürworter führen eine Modernisierung des Steuersystems sowie eine bessere Gleichbehandlung an. Die Individualbesteuerung trägt den veränderten Familienmodellen und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt besser Rechnung. Zudem würde sie die Erwerbstätigkeit von Zweitverdienenden fördern und damit das Arbeitskräfteangebot und letztlich das Wirtschaftswachstum stärken. Eine als gerechter empfundene Besteuerung könnte darüber hinaus die Attraktivität der Schweiz für qualifizierte Arbeitskräfte erhöhen.

Die Gegnerinnen und Gegner betonen hingegen die negativen Auswirkungen auf verheiratete Paare mit nur einem Einkommen, bei denen es sich häufig um Familien mit Kindern handelt. Die Reform könnte das traditionelle Familienmodell benachteiligen, ohne die steuerliche Diskriminierung vollständig zu beseitigen.

Zudem verweisen sie auf einen erheblichen Anstieg des Verwaltungsaufwands, da sich die Zahl der Steuererklärungen sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die kantonalen Behörden verdoppeln würde.

Finanzielle Auswirkungen

Auf Bundesebene werden die Steuerausfälle bei der direkten Bundessteuer auf rund 630 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Auch die Kantone müssten ihre Systeme anpassen, wobei sie ihre eigenen Steuersätze und Abzüge beibehalten könnten.

An ihrer Sitzung hat eine Mehrheit der Mitglieder der Arbeitgeberkammer Stimmfreigabe beschlossen.