«Dieses Paket ist ein starkes Signal für den Erhalt der Wettbewerbs-und Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes.»


Die Bilateralen III markieren eine neue Etappe in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Das Volk wird über diese für die Schweizer und Freiburger Wirtschaft entscheidenden Abkommen abstimmen müssen.

Anlässlich des Präsidentinnen­ und Präsidententreffens des Freiburger Arbeitgeberverbandes (FAV) erläuterte Staatssekretär Alexandre Fasel die Inhalte des neuen Abkommenspakets Bilaterale III. Er betonte die Bedeutung der Verein­barungen für mehr Rechtssicherheit, der Personenfreizügigkeit und die Stärkung einer Freiburger Wirtschaft, die stark auf den europäischen Markt ausgerichtet ist.

Sie sind derzeit für ein strategisches Dossier verantwortlich: das neue Vertragspaket der Bilateralen III zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Warum sind diese Abkommen in einem von Handelsspannungen geprägten internationalen Umfeld für die Zukunft der Schweiz und ihrer Regionen, wie beispielsweise dem Kanton Freiburg, so wichtig?

Der EU-Binnenmarkt, einer der grössten Märkte weltweit, ist unser wichtigster Absatzmarkt. Die unsichere geopolitische Lage und die gegenwärtigen Handelsstörungen erhöhen zusätzlich die Bedeutung einer ungehinderten Teilnahme an diesem Markt für die Schweiz. Dies gilt auch für den Kanton Freiburg, der mehr als die Hälfte seiner Waren in die EU exportiert.

Die Freiburger Unternehmen exportieren einen Grossteil ihrer Produkte in die EU. Inwiefern werden die Bilateralen III ihren Zugang zum Binnenmarkt konkret verbessern, wo doch der starke Franken und der Konjunkturrückgang in Deutschland bereits ihre Auftragsbücher belasten?

Zunächst einmal sorgen die neuen Abkommen für Rechtssicherheit, was den Wirtschaftsakteuren die Planung ihrer Investitionen erleichtert. Dies ist ein wichtiger Standortvorteil – zum Beispiel für weltweit führende Unternehmen und innovative Start-ups, die sich für den dynamischen Standort Freiburg entschieden haben. Hinzu kommen die regelmässige Aktualisierung des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse – des MRA – und die Möglichkeit, dank der Personenfreizügigkeit die erforderlichen Talente und Fachkräfte aus dem EU-Raum weiterhin unkompliziert zu rekrutieren.

Stabile Rahmenbedingungen sind eine Säule des wirtschaftlichen Erfolgs der Schweiz. Gewährleisten die neuen Abkommen dauerhafte Rechtssicherheit, oder gibt es noch Unsicherheiten, die die Wirtschaft beunruhigen?

Wir hören manchmal, dass die dynamische Rechtsübernahme von EU-Recht und die daraus angeblich resultierende Zunahme der Bürokratie Anlass zur Sorge geben. In Wirklichkeit ist die dynamische Übernahme klar abgesteckt und konzentriert sich auf vier bestehende und zwei neue Binnenmarktabkommen. Wir wissen mit hoher Präzision, was Teil der dynamischen Rechtsübernahme ist und was nicht. Horizontale EU-Regulierungen wie die Sorgfaltspflichten für Unternehmen gehören zum Beispiel nicht dazu. Hinzu kommt, dass die Schweiz in Schlüsselbereichen wie Zuwanderung, Lohnschutz, Landverkehr und Strom Ausnahmeregelungen geltend machen kann. Es handelt sich damit um eine Lösung, die auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten ist. Das MRA zum Beispiel ist zweifellos ein Instrument, mit dem sich bürokratische Verfahren und administrative Dubletten vermeiden lassen.

Im Kanton Freiburg hat das Stimmvolk im November 2025 einen staatlichen Mindestlohn abgelehnt. Viele Unternehmer befürchteten, dass ein gesetzlicher Mindestlohn die Gesamtarbeitsverträge und die Flexibilität des Arbeitsmarktes schwächen könnte. Wie lässt sich die Verteidigung des Schweizer Modells der Sozialpartnerschaft mit den europäischen Anforderungen an den Arbeitnehmerschutz vereinbaren?

Die Schweiz hat in den Verhandlungen mit der EU ein dreistufiges Absicherungskonzept für den Lohnschutz ausgehandelt, mit Ausnahmen, Prinzipien und einer Non-Regressions-Klausel. So kann das in der Schweiz aktuell geltende Schutzniveau betreffend Lohn- und Arbeitsbedingungen dauerhaft erhalten werden. Konkret:

(i) Die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz wird weiterhin von den paritätischen Kommissionen (Gewerkschaften und Arbeitgeber) und den Kantonen kontrolliert werden (duales Kontrollsystem).

(ii) Die paritätischen Kommissionen können die Sanktionen, die in ihren allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen sind, gegenüber Entsendebetrieben weiterhin anwenden.

(iii) Die Non-Regression-Klausel schützt das Schweizer Lohnschutzniveau gegen allfällige Rückschritte. Zusätzlich zum Verhandlungsergebnis hat der Bundesrat mit den Kantonen und Sozialpartnern inländische Massnahmen zur Aufrechterhaltung des aktuellen Lohnschutzniveaus erarbeitet.

Der Zugang zu europäischen Forschungsprogrammen wie Horizon Europe ist für unsere Hochschulen und Freiburger Start-ups von entscheidender Bedeutung. Wie ist der Stand der Verhandlungen für die Schweiz und welche konkreten Vorteile können die Unternehmen unseres Kantons davon erwarten?

Die Förderprogramme der EU zählen zu den weltweit renommiertesten in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation. Die Teilnahme der Schweiz an diesen Programmen trägt seit Jahrzehnten massgeblich zur Stärkung unseres Forschungs- und Innovationsstandorts bei. Die Schweiz hat in den Verhandlungen mit der EU einen Rechtsrahmen für die Teilnahme an EU-Programmen, das sogenannte EU-Programmabkommen (EUPA), ausgehandelt. Es umfasst aktuell die Beteiligung an den Forschungsprogrammen der Generation 2021–2027 Horizon Europe, Euratom, und Digital Europe, sowie an der Forschungsinfrastruktur ITER. Die Forschenden und Innovatoren und Innovatorinnen in der Schweiz haben sich regelmässig erfolgreich um Fördergelder der EU-Programme beworben. Mit dem EUPA kann diese Zusammenarbeit fortgesetzt und abgesichert werden. Davon profitiert die Schweiz als Bildungs- und Forschungsstandort sowie als Wirtschaftsstandort. Das kommt auch den Unternehmen zugute, die in forschungsintensiven Bereichen und Technologien tätig sind.

Der Kanton verfügt über ein vielfältiges Wirtschaftsgefüge, das von der Agrar- und Lebensmittelindustrie bis zur Hochtechnologie reicht. Welche Branchen werden Ihrer Meinung nach am unmittelbarsten von den neuen Abkommen profitieren?

Ich denke, dass die Wirtschaft des Kantons Freiburg von den neuen Abkommen insgesamt profitieren wird. Die Freiburger Wirtschaft ist tatsächlich vielfältig und der Kanton setzt auf Innovation, insbesondere in den Bereichen Bioökonomie und Industrie 4.0. Sie verfügt zudem über ein zweisprachiges Umfeld und qualifizierte Arbeitskräfte und wird durch wirksame Förderungsstrukturen unterstützt. Durch das Paket Schweiz-EU werden diese ausgezeichneten Rahmenbedingungen und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Freiburg gestärkt.

« Die Wirtschaft des Kantons Freiburg wird von den neuen Abkommen insgesamt profitieren. »

Der Personalmangel bleibt eines der Hauptanliegen der Arbeitgeber. Kann die Personenfreizügigkeit, wie sie im bilateralen Paket definiert wurde, die Arbeitgeber unterstützen, die benötigten Fachkräfte anzuziehen, ohne unsere Sozialstandards zu gefährden? 

Die Schweiz ist auch in Zukunft auf die Zuwanderung von EU-Staatsangehörigen angewiesen, um ihren Arbeits und Fachkräftebedarf zu decken. Das aufdatierte Personenfreizügigkeitsabkommen definiert den dafür notwendigen rechtlichen Rahmen und ermöglicht einen unbürokratischen Zugang zum Arbeitskräftepotential der EU. Das ausgehandelte dreistufige Schutzkonzept umfasst Ausnahmen, Absicherungen und die konkretisierte Schutzklausel. Das Verhandlungsergebnis stellt sicher, dass die Zuwanderung arbeitsmarktorientiert bleibt und die Lohn- und Arbeitsbedingungen gewährleistet bleiben.

Die endgültige Entscheidung liegt beim Volk. Eine Ablehnung würde jedoch den Zugang zum europäischen Markt erschweren und unsere KMU direkt benachteiligen. Welche Argumente werden Ihrer Meinung nach am entscheidendsten sein, um die Bevölkerung und die Wirtschaft von der Bedeutung eines «Ja» zu überzeugen?

Wir brauchen Stabilität und Sicherheit mit unseren Nachbarn. Das Paket Schweiz-EU ermöglicht es, unsere Beziehungen zu unserem wichtigsten Partner nach fünfzehn Jahren Gespräche über die Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs nachhaltig zu regeln. Das Paket ist die Voraussetzung, um den bilateralen Weg fortzusetzen. Es setzt keine grundlegende Änderung unserer Aussenpolitik voraus. Es handelt sich um eine Lösung, die genau auf die Bedürfnisse der Schweiz zugeschnitten ist. Eine Lösung, auf die wir zudem im richtigen Moment zugreifen können.

Wenn Sie einen Blick auf die nächsten zehn oder fünfzehn Jahre werfen, wie sehen Sie die Beziehungen zwischen der Schweiz und ihren wichtigsten Partnern, darunter die EU und die Vereinigten Staaten?

Die Schweiz strebt stabile und vorteilhafte Beziehungen zu allen ihren wichtigen Partnern an: zur EU, zu den Vereinigten Staaten, aber auch zu China. Die geopolitische Lage wird jedoch zunehmend instabil, und wir brauchen eine soliden Halt in unserem unmittelbaren Umfeld. Der Bundesrat hat dies als strategische Notwendigkeit bezeichnet. Mit dem Paket will der Bundesrat die Schweiz auf internationaler Ebene so positionieren, dass sie handlungsfähig bleibt und ihren Wohlstand und ihre Sicherheit bestmöglich sichern kann. Der bilaterale Weg ist für unsere Bedürfnisse ideal: Wir beteiligen uns dort, wo wir es brauchen und wollen.

Welche klare Botschaft möchten Sie den Freiburger Unternehmerinnen und Unternehmern mitgeben, die diese europäischen und internationalen Themen aufmerksam verfolgen und gleichzeitig mit lokalen Herausforderungen wie dem Arbeitskräftemangel konfrontiert sind?

Der Bundesrat ist sich der Bedürfnisse und der Herausforderungen der Wirtschaft unseres Landes sehr bewusst. Für die Leistungsfähigkeit einer offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz, die über keine bedeutenden Rohstoffe und einen nur begrenzten Binnenmarkt verfügt, spielt der Zugang zu anderen Märkten eine unabdingbare Rolle; als wichtigster Markt für die Schweiz kommt dabei dem EU-Binnenmarkt eine übergeordnete Rolle zu. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass dieser Zugang möglichst weitreichend und geografisch diversifiziert ist. Gleichzeitig konzentriert sich die Schweiz auf Länder und Regionen, die für sie wirtschaftlich und handelspolitisch am wichtigsten sind. Die EU ist mit einem Anteil von rund 60 Prozent am Warenhandel die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Das Paket ist ein kraftvolles Signal für den Erhalt der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes. Auch für den Wirtschaftsstandort Freiburg.