Nein zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
Das Schweizer Stimmvolk wird über eine Steuerreform entscheiden, die mit der Abschaffung des Eigenmietwerts verbunden ist. Diese Reform sieht auch eine Verfassungsänderung vor, die den Kantonen ermöglicht, eine Sondersteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen. Rechtlich sind beide Vorlagen miteinander verknüpft: Eine Ablehnung der Sondersteuer würde das derzeitige System des Eigenmietwerts beibehalten.
Für die Verbände der Bauwirtschaft stellt diese Vorlage eine direkte Bedrohung dar. Denn mit der Abschaffung der Besteuerung des Mietwerts werden im Gegenzug die Steuerabzüge eingeschränkt. Der Abzug von Unterhaltskosten für Immobilien wird nicht mehr möglich sein, und Massnahmen zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz können nicht mehr von der direkten Bundessteuer abgezogen werden. Dies könnte Eigentümerinnen und Eigentümer davon abhalten, in die Instandhaltung und Renovierung ihrer Immobilien zu investieren. Diese Arbeiten sind jedoch unerlässlich, um die Bauwirtschaft zu erhalten, die Energiewende voranzutreiben und den Unternehmen der Branche die Geschäftstätigkeit dauerhaft zu sichern.
Um den Wegfall des Mietwerts auszugleichen, hätten die Kantone die Möglichkeit, eine Sondersteuer auf Zweitwohnungen einzuführen, die hauptsächlich zu persönlichen Zwecken genutzt werden. Die Auswirkungen wären besonders in touristischen und peripheren Regionen zu spüren, wo Zweitwohnungen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellen. Eine neue Steuer auf dieses Immobiliensegment könnte Investitionen bremsen und damit nicht nur den Bausektor, sondern auch das Handwerk und den Wohnungstourismus schwächen.
Die Berufsverbände erinnern daran, dass Anreize zur Förderung der Renovierung und nachhaltigen Nutzung von Wohnraum Vorrang haben sollten. Vor diesem Hintergrund haben die Mitglieder der Arbeitgeberkammer beschlossen, diesen Bundesbeschluss abzulehnen.
Ja zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID)
Das neue Gesetz über den elektronischen Identitätsnachweis sieht eine vom Bund ausgestellte E-ID vor, die kostenlos und freiwillig ist. Damit kann man seine Identität online auf einfache und sichere Weise nachweisen, sei es für behördliche oder geschäftliche Vorgänge, während gleichzeitig der Schutz der Privatsphäre gewährleistet bleibt. Dieses Instrument ist ein wichtiger Schritt, damit die Schweiz mit dem digitalen Wandel Schritt halten kann, indem es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen verlässliche Lösungen bietet.
Die Mitglieder der Arbeitgeberkammer empfehlen einstimmig, dieses Bundesgesetz zu befürworten.
Nein zur Initiative «Sauvez les Laviaux»
Die kantonale Initiative, die den vollständigen Schutz des Greyerzersees in der Verfassung verankern will, wird von den Mitgliedern der Arbeitgeberkammer als zu restriktiv erachtet. Deshalb empfehlen sie, diese abzulehnen. Die Initiative würde rechtliche Hindernisse und systematische Einsprachen für künftige Projekte am Seeufer schaffen, selbst für kleinste Vorhaben. Der Schutz des Sees und dessen Ufer ist jedoch bereits durch Bundes- und kantonale Gesetze gewährleistet, wie die Ablehnung des Projekts Goya Onda gezeigt hat. Zudem bestehen wirksame Instrumente wie der kantonale Richtplan, der regionale Richtplan und Schutzzonen.